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Ihr Versicherungsmakler vor Ort.

Für den Nutzen unserer Mandanten vereinen wir Berufserfahrung und beste Technik miteinander. Private- und Firmenkunden schenken uns seit mehr als 32 Jahren ihr Vertrauen und schätzen unsere professionelle, aber auch menschliche Umgangsweise. Unser Anspruch ist es umfassend und verständlich zu beraten.

Mit qualitativ hochwertigsten professionellen Beratungs- und Vergleichsprogrammen erstellen wir für Ihre individuellen Lebenssituationen erforderlichen Vorschläge zur Absicherung. Bei den erarbeiteten Versicherungs- und Finanzlösungen werden selbstverständlich alle Ihre bestehenden Verträge mit einbezogen.

Im Ergebnis sparen unsere Mandanten regelmäßig viele hundert Euro ein und optimieren ihre Absicherung.

Ihr weiterer Vorteil ist, dass Sie nur noch einen Ansprechpartner für alle Finanz- und Versicherungsfragen haben. Die Betreuung aller Ihrer Verträge, auch die bereits bestehenden, ist über unser Haus völlig kostenfrei.

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Unsere Firmenphilosophie: Ihre Zufriedenheit - unser Erfolg


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VERSICHERUNGSLÖSUNG FÜR PRIVAT UND GEWERBE

Produkte

Um beste Beratung und Lösungen bieten zu können, arbeiten wir mit mehr als 400 Produktpartnern und haben exklusive Absicherungskonzepte, Spezialtarife und natürlich hohe Rabatte. Wir helfen Ihnen durch den Versicherungsdschungel.

Der Spartenbereich Lebensversicherungen teilt sich wie folgt auf:

Hintergrundwissen

Die Basis oder "Rürup"-Rente ist eine private, kapitalgedeckte Rentenversicherung, die steuerlich gefördert wird. Bei ihr wird eine monatliche, lebenslange Rente - frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres - zugesagt. Die Basis-Rente lässt sich nicht zu einem Stichtag als größere Geldsumme auszahlen, sondern sieht eine monatliche Rentenauszahlung vor. Die Basis-Rente ähnelt der gesetzlichen Rente, da sie wie die gesetzliche Rente versteuert wird, die Beiträge als Sonderausgaben gem. § 10 Abs. 3 EStG aber vom Bruttoeinkommen abgesetzt werden können. An die steuerliche Förderung hat der Gesetzgeber einige Voraussetzungen geknüpft. Hierdurch möchte der Gesetzgeber sicherstellen, dass nur Beiträge, die dem Aufbau der eigenen Altersvorsorge dienen, steuerlich gefördert werden.

Ebenfalls aus diesem Grund dürfen die Versorgungsansprüche:

  • nicht vererbbar,
  • nicht übertragbar,
  • nicht beleihbar,
  • nicht verpfänd- / abtretbar,
  • nicht veräußerbar und
  • nicht kapitalisierbar sein.

Die am Markt angebotenen zertifizierten Produkte erfüllen diese Voraussetzungen.

Sie haben die Wahl: klassisch oder fondsgebunden

Bei klassischen Tarifen profitieren Sie von einer fest zugesagten Mindestverzinsung.

Bei fondsgebundenen Tarifen werden die Beiträge stärker in Investmentfonds investiert und Sie profitieren stärker vom Kapitalmarkt. Auch hier wird zum Teil eine Mindestrente auf Basis der eingezahlten Beiträge garantiert. Entscheiden Sie nach der Anlagementalität.

Überzeugen Sie sich von der Attraktivität der Basisrente und vergessen Sie nicht, die generierten Steuervorteile wieder in Altersvorsorge anzulegen, da die heutigen Steuervorteile mit einer Besteuerung der Leistungen im Altersrentenbezug einhergehen.

Besonderheiten

Der Berufsunfähigkeitsschutz wird bei Einhaltung der Voraussetzungen (max. 49 % des Beitrages der Gesamtprämie für BU-Schutz) ebenfalls steuerlich gefördert. Die Leistungen dieser Berufsunfähigkeitsversicherung sind dann jedoch steuerpflichtig! Prüfen Sie, ob eine Kombination der Berufsunfähigkeitsabsicherung im Rahmen der Schicht 1 und Schicht 3 sinnvoll ist. Sie können bei gutem Geschäft oder höheren Bonuszahlungen durch Zuzahlungen mehr in die Altersvorsorge investieren.

Fazit

Mit der Basisrente haben Sie die ideale Möglichkeit, steuerbegünstigt Altersvorsorge zu betreiben und im Ruhestand eine zusätzliche, lebenslange Rente zu beziehen - und das schon ab 62 Jahren.

Zu berücksichtigen: Die Rentenleistungen aus einer Basisrente werden im Rahmen der Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten nach neuem Recht als Einkommen angerechnet.

Die Vorteile

Die einzelnen Durchführungswege bieten unterschiedliche steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen / Vorteile. Nutzen Sie den Entgeltumwandlungsanspruch eines Arbeitnehmers als Vertriebsargument oder überzeugen Sie den Arbeitgeber von den Vorteilen einer arbeitgeberfinanzierten bAV.

Sie haben die Wahl

Direktversicherung eignet sich grundsätzlich für alle Arbeitnehmer, als Alternative zur Gehaltserhöhung oder zur Erfüllung des Entgeltumwandungsanspruchs.

Direktzusage insbesondere als Pensionszusage mit Rückdeckung für Gesellschafter-Geschäftsführer, Spitzenverdiener, Führungskräfte / leitende Angestellte.

Pensionsfonds eignet sich grundsätzlich für alle Arbeitnehmer, als Alternativer zur Gehaltserhöhung oder zur Erfüllung des Entgeltumwandlungsanspruchs; der Pensionsfonds ist durch besondere Renditechancen gekennzeichnet.

Pensionskasse eignet sich grundsätzlich für alle Arbeitnehmer; das Interesse ist durch die Begrenzung der steuerlichen Förderungsmöglichkeiten eingeschränkt.

Unterstützungskasse die rückgedeckte Unterstützungskasse ist insbesondere bei Versorgungen oberhalb der Grenze des § 3 Nr. 63 EStG interessant.

Hintergrundwissen

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet eine Rentenzahlung, wenn Sie wegen einer Krankheit oder eines Unfalls (i.d.R.) zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig sind und ihren Beruf ganz oder teilweise nicht mehr ausüben können. Für seit 02.01.1961 Geborene besteht kein gesetzlicher Schutz gegen Berufsunfähigkeit, lediglich im Rahmen der Erwerbsminderungsrente ist eine Absicherung bei vollem / teilweisen Verlust der Arbeitskraft vorgesehen. Es kommt nicht auf den Beruf an. Die Absicherung der konkreten Berufstätigkeit kann nur durch private Vorsorge getroffen werden!

Es kann schnell passieren, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können. Jeder vierte Berufstätige in Deutschland muss lange vor Rentenbeginn wegen Krankheit aus seinem Job aussteigen. Die staatliche Unterstützung reicht bei Weitem nicht aus, um die finanzielle Lücke durch den Ausfall des Arbeitseinkommens zu decken. Für alle ab dem 2.01.1961 Geborenen ist mit der Rentenreform der gesetzliche BU-Schutz komplett entfallen. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, die in einem solchen Fall zum Tragen kommt, ist aber viel zu niedrig, um den Lebensstandard auch nur annäherungsweise zu halten.

Für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente maßgebend ist seit Januar 2001 der Faktor der täglichen Arbeitskraft:

  • Wer noch mindestens 6 Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält keine Leistung.
  • Wer zwischen 3 und unter 6 Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält die halbe Rente.
  • Nur wer weniger als 3 Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält die volle Rente - ca. 38 % des letzten Bruttoeinkommens.

Vor Ablauf der Wartezeit von 5 Jahren entsteht in der Regel kein Anspruch auf Leistungen aus der Gesetzlichen Rentenversicherung - ein wichtiger Aspekt für Berufsanfänger - der nur teilweise durch Sonderregelungen bzgl. Anrechnungs-/ Zurechnungszeiten ausgeglichen wird.

Tarifliche Besonderheiten

Berufsunfähigkeitsabsicherung ist mit verschiedenen Graden der erforderlichen Berufsunfähigkeit möglich. Standard: 50 % / 50 % (abweichende Regelungen in einzelnen Tarifen möglich)

Berufsunfähigkeitsabsicherung mit Unterschieden in der tariflichen Kalkulation

Konstante Beiträge: d.h. der Beitrag wird für die Gesamtlaufzeit des Versicherungsschutzes durchschnittlich kalkuliert.

Technisch einjährig kalkulierte Verträge: d.h. der Beitrag wird anhand Alter, Berufsrisiko etc. jeweils für das laufende Jahr neu kalkuliert. Dies führt am Anfang zu sehr geringen Risikoprämien, die im Laufe der Zeit (mit dem abgesicherten Risiko) stark ansteigen.

Tarife mit verminderten Anfangsbeiträgen: die Tarife sind grundsätzlich mit konstanten Prämien kalkuliert, in den ersten 3 - 5 Jahren werden die Prämien anteilig gekürzt, diese Kürzung wird in den folgenden Jahren durch leichte Aufschläge wieder ausgeglichen.

Fazit

Eine Vielfalt unterschiedlichster Leistungsvarianten und Bedingungsvarianten macht die Auswahl der richtigen Absicherung für den einzelnen Kunden nicht leicht. Im Einzelfall kann statt der Absicherung einer BU / EU die Ergänzung durch Dread Disease, Grundfähigkeitsabsicherung oder eine MultiRisk-Absicherung sinnvoll und notwendig sein. In jedem Fall sollten Sie Ihr Gespräch ausführlich dokumentieren und alle wichtigen getroffenen Entscheidungen für bestimmte Absicherungsformen, Bedingungsinhalte etc. festhalten.

Die Direktversicherung - Ein Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung.

Sie haben die Wahl

Für die Umsetzung einer Direktversicherung kommen neben den klassischen Rentenversicherungen auch fondsgebundene Rentenversicherungen und With-Profit-Produkte in Betracht. Die einzelnen Anbieter halten spezielle Tarife und Zusatzerklärungen bereit, die den gesetzlichen Anforderungen an die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Förderung gerecht werden und die einfache Umsetzung erleichtern.

Besonderheiten

Für viele Arbeitnehmer besteht ein Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung, dem mit der Umsetzung einer Direktversicherung genügt wird. Für die Direktversicherung gelten seit 2005 neue gesetzliche Rahmenvorschriften (§ 3 Nr.63 EStG). Im Einzelfall sind Übergangsregelungen und Altregelungen für Verträge vor 2005 zu beachten.

Fazit

Ein einfacher und mit geringem Verwaltungsaufwand verbundener Durchführungsweg für die bAV.

Vorteile für den Arbeitgeber / Arbeitnehmer:

  • Sozialversicherungsersparnis
  • Mitarbeiterbindung
  • geringer Verwaltungsaufwand
  • keine Beitragspflicht im PSV

Die Direktzusage - oder Pensionszusage mit Rückdeckung.

Ein Durchführungsweg der bAV für besondere Zielgruppen:

  • Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Spitzenverdiener
  • Führungskräfte / leitende Angestellte
  • wenn die Höchstgrenzen nach § 3 Nr. 63 EStG ausgeschöpft sind oder für die Entgeltumwandlung offen bleiben sollen

Vorteile für den Arbeitgeber:

  • Mitarbeitermotivation
  • Mitarbeiterbindung
  • Auslagerung von Versorgungsrisiken
  • Entlastung der Verwaltung
  • steuerliche Effekte
  • Potential zur Senkung der Lohnnebenkosten

Vorteile für den Arbeitnehmer:

  • individuelle Vertragsgestaltung möglich (BU, Hinterbliebene)
  • neben anderen Durchführungswegen der bAV umsetzbar
  • Entgeltumwandlung bis 4 % der BBG Sozialversicherungsfrei
  • steuerliche Vorteile in der Anwartschaftszeit
  • Insolvenzschutz durch PSV

Sie haben die Wahl

Für die Rückdeckung stehen verschieden Produktvarianten zur Verfügung. Unterschieden wird u.a. auch nach der Form der Zusage (Leistungszusage oder beitragsorientierte Leistungszusage) und nach der Finanzierung (arbeitgeberfinanziert oder arbeitnehmerfinanziert).

Besonderheiten

Neben der Neueinrichtung von Pensionszusagen kann die Rückdeckung bisher nicht rückgedeckter Zusagen ein Thema sein. Mit dem BilMOG (Bilanzrechts Modernisierungsgesetz) sind umfangreiche Veränderungen zur Bilanzierung von Pensionsrückstellungen erfolgt. Die Anforderungen an eine Direktzusage an Vorstände haben sich 2009 durch das VorstAG (Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung) verändert.

Fazit

Die Rückgedeckte Pensionszusage ist eine interessante Möglichkeit der bAV. Für die einzelne Umsetzung sind vielfältige Einzelfragen zu beantworten, die immer in Zusammenarbeit mit der Gesellschaft und dem Steuerberater des Arbeitgebers / Arbeitnehmers erfolgen sollten.

Dread-Disease - Schwere Krankheiten Vorsorge bietet Ihnen bei Eintritt bestimmter schwerer Erkrankungen (z.B. Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs) eine Einmalleistung und / oder eine Todesfallleistung.

Die Vorteile

  • klar definierte Krankheitsbilder, d.h. der Leistungsumfang ist eindeutig definiert
  • Einmalleistung, d.h. Sie können sich (ohne finanzielle Sorgen) auf Ihre Genesung konzentrieren
  • zusätzlich Todesfallleistung vereinbar
  • zusätzliche Risikoabsicherungen (z.B. EU, BU für besondere Bereiche etc.) möglich
  • Vertragsanpassungen durch Nachversicherung etc. möglich
  • die Leistung ist unabhängig davon, ob der Versicherte sich nach dem Eintritt des Versicherungsfalls wieder erholt

Sie haben die Wahl

Verschiedene Anbieter bieten die Absicherung verschiedener schwerer Krankheiten in unterschiedlichem Umfang als eigenständige Tarife oder als Zusatzbausteine an. Teilweise ist die Kombination mit Todesfallschutz und weiteren Zusatzoptionen (EU, BU für besondere Bereiche, etc.) möglich.

Besonderheiten

Dread-Disease bietet durch die klare Definition der versicherten Krankheiten in der Regel schnelle unbürokratische Hilfe. Sie sind in der Entscheidung bzgl. der Verwendung der erhaltenen Leistung völlig frei. Zum Teil wird bei Einbeziehung des Todesfallrisikos automatisch die Option auf eine zum Teil vorgezogene Leistung bei einer Lebenserwartung unter 12 Monaten vereinbart. Minderjährige Kinder sind häufig in begrenztem Umfang beitragsfrei mitversichert.

Fazit

Ein Produkt, dass sich hervorragend zur Ergänzung oder als Alternative einer BU-Absicherung eignet, insbesondere wenn besonders hoher Bedarf abgesichert werden muss.

Die unterschiedliche Risikoabsicherung im Vergleich zur BU, kann bei Personen mit Vorerkrankungen, die einer BU-Absicherung im Weg stehen, die Möglichkeit zur Absicherung wenigstens eines Teils seines Risikos bewirken.

Erwerbsunfähigkeitsrente wird geleistet, wenn die versicherte Person während der Versicherungsdauer erwerbsunfähig wird.

Die Vorteile - Erwerbsunfähigkeitsabsicherung bietet sich an:

  • wenn sich Personen kostengünstig absichern möchten
  • oder deren Beruf in einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht versicherbar ist
  • oder Personen gesundheitlich vorbelastet sind.

Sie haben die Wahl

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann als selbständige Erwerbunfähigkeitsversicherung oder als Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Zum Teil ist sie auch als Ergänzung zu einer Dread-Disease (Schwere Krankheiten Vorsorge) möglich.

Besonderheiten

Im Einzelfall kann die Erwerbsunfähigkeitsabsicherung eine Zwischenstufe bis zur Möglichkeit einer Berufsunfähigkeitsabsicherung darstellen. Dies ist häufig bei Angeboten für Kinder, Schüler, Auszubildende und Studenten der Fall.

Fazit

Die Erwerbsunfähigkeitsabsicherung stellt ein Minus zur Berufsunfähigkeit dar, kann im Einzelfall aber die richtige und einzige Lösung für Sie zur Risikoabsicherung darstellen.

Existenzschutz / Körperschutz-Renten verbinden verschiedene Aspekte der Absicherung der Beeinträchtigung von körperlichen und geistigen Fähigkeiten sowie schweren Erkrankungen.

Existenzschutzprodukte werden überwiegend über die Lebensversicherer vertrieben. Bieten Sachversicherer diese Kombi-Produkte mit Existenzschutz an, werden sie dem Sach-Produkt "Unfallversicherung" zugeordnet.

Es bietet sich mit diesem Produkt die Möglichkeit, eine anderweitige Absicherung des Erwerbseinkommens anzubieten:

  • wenn keine BU / EU-Absicherung möglich ist
  • und die Alternativen nicht ausreichend sind:
    • Grundfähigkeitsabsicherung (Hier sichern Sie die Fähigkeit bestimmte grundlegende Handlungen (Sehen, Laufen, Greifen, Hören) vorzunehmen ab. Der Leistungsrahmen ist klar definiert.
    • oder Dread-Disease (Absicherung bestimmter schwerer Erkrankungen; insbesondere für hohe Risiken (Keymann) und für Personen, die lediglich ein Risiko in bestimmten Erkrankungsbereichen sehen)

Existenzschutz / Körperschutz-Renten bieten eine Kombination aus:

  • monatlicher Rentenzahlung bei dauerhaftem Verlust einer körperlichen oder geistigen Fähigkeit, sowie bei Pflegebedürftigkeit und / oder
  • Einmalleistung bei schweren Krankheiten (Dread Disease) und / oder
  • Unfallschutz

Diese Produktvarianten eignen sich beispielsweise:

  • wenn finanzielle Mittel für eine Berufsunfähigkeitsvorsorge nicht ausreichen
  • oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsvorsorge fehlt
  • oder als Produktvarianten für körperlich (hart) arbeitende oder handwerklich tätige Personen
  • oder für Personen mit eingeschränkter BU / EU-Versicherbarkeit (Profisportler, Künstler, Musiker etc.)

Die Produkte werden von den Gesellschaften teilweise dem Bereich Leben-, teilweise dem Bereich Sachversicherungen zugeordnet.

Die Grundfähigkeitsvorsorge ist für Personen geeignet, die eine kostengünstige Grundvorsorge treffen möchten, insbesondere Personen mit Vorerkrankungen können so das Risiko vermindern und entsprechend vorsorgen.

Die Vorteile

Bei der Grundfähigkeitsversicherung tritt der Leistungsfall ein, wenn der Versicherte bestimmte, in einem Fähigkeitenkatalog aufgeführte Fähigkeiten verliert, z.B. Sehen, Laufen, Greifen etc.

Kann der Versicherte diese Tätigkeiten infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall nicht mehr ausführen, leistet die Versicherung. Voraussetzung dafür ist eine ärztliche Beurteilung, aus der hervorgeht, dass der Betroffene mindestens zwölf Monate lang ununterbrochen nicht fähig war oder nicht fähig sein wird, mindestens eine der im Vertrag festgelegten Tätigkeiten durchzuführen. Dann wird eine vorübergehende oder sogar lebenslange Rente gezahlt.

Sie haben die Wahl

Die Grundfähigkeitsversicherung kann als eigenständige Absicherung umgesetzt werden. Je nach Anbieter variieren die Kataloge der versicherten Grundfähigkeiten und die Leistungsvoraussetzungen.

Besonderheiten

Die Grundfähigkeit ist unabhängig von einer Berufsunfähigkeit, so dass der Versicherte sogar ganz oder teilweise wieder einen Beruf ausüben kann, ohne den Anspruch auf seine Rente zu verlieren, solange er weiter im Sinne des Fähigkeitenkataloges beeinträchtigt ist.

Fazit

Die Grundfähigkeitsversicherung kann eine interessante Ergänzung oder Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung sein.

Die gesetzliche Rentenversicherung wird in Zukunft nur noch eine Basisversorgung bieten können. Langfristig wird die staatliche Versorgung der gesetzlichen Rentenversicherung von heute etwa 67 Prozent auf unter 50 Prozent des letzten Nettoeinkommens sinken. Ursachen für die sinkenden Leistungen sind die abnehmende Zahl der Beitragszahler und auch die zunehmende Lebenserwartung der Rentenempfänger. Wurden vor 50 Jahren die Deutschen nur ca. 65 bis 70 Jahre alt, stieg die Lebenserwartung bei Männern auf aktuell 82 Jahre, bei Frauen auf 88 Jahre. Ein heute geborenes Mädchen wird, statistisch gesehen, sogar 102 Jahre alt.

Produkte der Lebensversicherung:

  • Lebensversicherung (konventionell)
  • Lebensversicherung (fondsgebunden)
  • bAV - betriebliche Altersvorsorge
  • Berufsunfähigkeit
  • Hinterbliebene

Die Alternative zur konventionellen Lebensversicherung bzw. zum Fondssparplan.

Die Vorteile

Die fondsgebundene Lebensversicherung bietet eine Möglichkeit zum fondsgebunden Kapitalaufbau bei gleichzeitiger Todesfallabsicherung. Dabei hängt die Höhe des im Vertrag zur Verfügung stehenden Kapitals von der Wertentwicklung der gewählten Fonds ab.

Sie haben die Wahl

Den fondsgebundenen Lebensversicherungen einzelner Gesellschaften liegen unterschiedlichste Kriterien zugrunde. Wesentliche Unterschiede ergeben sich:

  • bei der angebotenen Fondsauswahl (Anlagestrategien, Einzelfonds, Indexfonds etc.)
  • Fondswechselmöglichkeiten
  • Sicherungsstrategien (Beitragsgarantien, Garantiefonds, "Lock-in"-Prinzipien etc.)
  • bei den vereinbarten Todesfallleistungen

Besonderheiten

Die Tarife können in der Regel um Zusatzbausteine ergänzt werden:

  • zur Berufsunfähigkeitsabsicherung,
  • zum Hinterbliebenenschutz,
  • zur Pflege etc.

In die Verträge kann teilweise eine Garantie bzgl. der Rückgewähr der eingezahlten Beiträge zum Ablauf eingeschlossen werden. Bei einzelnen Tarifen ergeben sich durch flexible Auszahlungsphasen bis Endalter 100 Möglichkeiten die Steuerlast auf mehrere Jahre zu verteilen.

Die Lebensversicherungstarife sehen standardmäßig eine einmalige Kapitalzahlung vor, die evtl. auf Antrag in eine Verrentung umgestellt werden kann. Dies ist für die steuerliche Behandlung wichtig.

Fazit

Die fondsgebundene Lebensversicherung ist durch die fondsgebundene Rentenversicherung stark in den Hintergrund getreten.

Der Klassiker: eine (Kapital-) Lebensversicherung, mit der Anlage des Sparbeitrages im Deckungsstock der Gesellschaft. Diese Produktvariante spielt derzeit kaum noch eine Rolle.

Die Vorteile

Sie sichern sich eine Altersvorsorge mit garantierter Verzinsung und bieten zugleich einen Todesfallschutz.

Sie haben die Wahl

Zur Umsetzung dieses Versicherungsschutzes stehen die verschiedensten Tarife zur Verfügung. Neben den klassischen (Kapital-) Lebensversicherungstarif kann bei Gesellschaften mit "Baustein"-Tarifen durch die Kombination einer Rentenversicherung mit Todesfallschutz und mit "Auszahlungsoption Kapital" (Verzicht auf eine lebenslange Garantierente) ein entsprechender Versicherungsschutz umgesetzt werden.

Besonderheiten

Die Tarife können in der Regel um Zusatzbausteine ergänzt werden:

  • zur Berufsunfähigkeitsabsicherung,
  • zum Hinterbliebenenschutz,
  • zur Pflege etc.

Je nach Tarif und Gesellschaft sind unterschiedlichste Formen der Überschussbeteiligung wählbar.

Die Lebensversicherungstarife sehen standardmäßig eine einmalige Kapitalzahlung vor, die häufig auf Antrag in eine Verrentung umgestellt werden kann. Dies ist für die steuerliche Behandlung wichtig.

Fazit

Eine Vorsorgemöglichkeit für Personen, als Grundversorgung, wenn zugleich die Absicherung von Hinterbliebenen notwendig ist. In der Praxis wird häufiger der Todesfallschutz und der Sparvorgang der Altersvorsorge getrennt abgesichert.

Der Pensionsfonds eignet sich grundsätzlich für alle Arbeitnehmer zur Umsetzung einer bAV (Erfüllung des Entgeltumwandlungsanspruch). Den Pensionsfonds kennzeichnen besondere Renditechancen bei gleichzeitiget Mindestabsicherung (bei Beitragszusage mit Mindestleistung).

Vorteile für den Arbeitgeber:

  • Mitarbeitermotivation
  • Mitarbeiterbindung
  • keine bilanziellen Auswirkungen
  • Potential zur Senkung der Lohnnebenkosten
  • flexible Beitragszahlung möglich

Vorteile für den Arbeitnehmer:

  • individuelle Vertragsgestaltung möglich (BU, Hinterbliebene)
  • Entgeltumwandlung bis 4 % der BBG sozialversicherungsfrei
  • Beiträge bis 4 % der BBG steuerfrei
  • Erhöhung des steuerfreien Betrages um bis zu 1.800 € möglich
  • auch Förderung nach § 10 a EStG möglich

Aber: Die Beiträge sind PSV-Beitragspflichtig, jedoch nur in Höhe von 20 % des Teilwertes der Pensionsverpflichtung nach §6a III EStG. Die Finanzierung der PSV-Beiträge kann vom Pensionsfonds übernommen werden.

Sie haben die Wahl

Die Pensionsfondsrente kann mit verschiedenen Zusatzbausteinen bzgl. Hinterbliebenenversorgung und Berufsunfähigkeitsabsicherung ergänzt werden. Die Umsetzung erfolgt i.d.R. als Beitragszusage mit Mindestleistung, dann wird das Versorgungskapital über eine Fondsanlage mit gleichzeitiger Absicherung der Mindestleistung angespart. In der Regel sind verschiedene Anlagestrategien (renditeorientiert bzw. sicherheitsorientiert) wählbar und die Aufteilung der Beiträge auf die Strategien während der Laufzeit des Pensionsfonds veränderbar, zum Ende der Laufzeit kann ein Ablaufmanagement vereinbar sein. Bei Rentenbeginn wird das gebildete Kapital in eine lebenslange Altersrente umgewandelt. Die einzelnen Ausprägungen hängen vom Anbieter ab.

Besonderheiten

Der Pensionsfonds kann auch unter bestimmten Umständen für die Ablösung bestehender Pensions- und Unterstützungskassenzusagen im Rahmen von § 3 Nr. 66 EStG eingesetzt werden.

Fazit

Ein interessanter Durchführungsweg der bAV, wenn der Kunde eine Fondsanlage wünscht.

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist als Grundsicherung und nicht als Vollversorgung konzipiert! Die Pflegerentenversicherung ergänzt die gesetzliche Pflegeversicherung durch eine Rentenzahlung im Pflegefall. Die Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung ist durch Höchstbeträge (z.B. Höhe der Pflegestufe III) begrenzt; zu denen es nur begrenzte Ausnahmemöglichkeiten gibt.

Die Vorteile

Mit der Pflegerente können die Lücken der gesetzlichen Pflegeversicherung gedeckt werden. Für den Fall der Pflegebedürftigkeit wird eine lebenslange Rentenzahlung vereinbart. Die Rentenzahlung ist nur von der Schwere der Pflegebedürftigkeit abhängig, auf die Verwendung der Rentenzahlungen kommt es nicht an.

Sie haben die Wahl

Die Absicherung des Risikos Pflegebedürftigkeit kann neben den Leistungen im Rahmen der Krankenversicherung auch als Rentenleistung erfolgen. Es sind eigenständige Tarife als Pflegerente möglich, oder der Einschluss einer Pflegerentenleistung im Rahmen einer Rentenversicherung o.ä. als Zusatzversicherung. Der Umfang der Leistungen hängt vom gewählten Tarif ab. Es sind reine Optionen auf den zukünftigen Abschluss einer Pflegerente möglich, oder Pflegerentenversicherungen mit unterschiedlichen Stufen der Pflegerentenleistungen (ab Pflegestufe I, Pflegestufe II oder Pflegestufe III).

Besonderheiten

Die einzelnen Tarife unterscheiden sich in den angebotenen Leistungen, in den zugrunde gelegten Kriterien zur Beurteilung der Pflegestufe, in Wartezeiten und Umfang der Gesundheitsprüfungen etc.

Zur Wahl stehen Tarife, die in der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit den Beurteilungsspielraum der gesetzlichen Pflegeversicherung (SGB XI) übernehmen und Tarife, die der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit einen eigenen Katalog an Fähigkeiten (ADL = activities of daily living - Verrichtungen des täglichen Lebens) zugrunde legen.

Insbesondere die Berücksichtigung einer Demenz bei der Einstufung der Pflegebedürftigkeit kann eine erhebliche Rolle spielen.

Fazit

Neben der Zielgruppe der Senioren können bereits "Best Ager" für Pflegerenten-Produkte interessiert werden, da Sie häufig über ihre Eltern bereits Erfahrungen mit Pflegebedürftigkeit gemacht haben.

Darüber hinaus gibt es gezielte Angebote für Kinderpflegerenten als Zusatzversicherungen, die sich in Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrenten umwandeln lassen.

Die gesetzliche Rentenversicherung wird in Zukunft nur noch eine Basisversorgung bieten können. Langfristig wird die staatliche Versorgung der gesetzlichen Rentenversicherung von heute etwa 67 Prozent auf unter 50 Prozent des letzten Nettoeinkommens sinken. Ursachen für die sinkenden Leistungen sind die abnehmende Zahl der Beitragszahler und auch die zunehmende Lebenserwartung der Rentenempfänger. Wurden vor 50 Jahren die Deutschen nur ca. 65 bis 70 Jahre alt, stieg die Lebenserwartung bei Männern auf aktuell 82 Jahre, bei Frauen auf 88 Jahre. Ein heute geborenes Mädchen wird, statistisch gesehen, sogar 102 Jahre alt.

Produkte der Altersvorsorge:

  • Rentenversicherung (konventionell)
  • Rentenversicherung (fondsgebunden)
  • Basisrente
  • bAV - betriebliche Altersvorsorge
  • Riester

zusätzlich kann abgesichert werden:

  • Berufsunfähigkeit

Die Alternative zur konventionellen Rentenversicherung bzw. zum Fondssparplan.

Die Vorteile

Der wesentliche Kernpunkt der fondsgebundenen Rente liegt in der Anlage der gezahlten Beiträge in Fonds. Damit hängt die Höhe der bei Rentenbeginn zur Verfügung stehenden Rente von der Wertentwicklung der gewählten Fonds ab.

Sie haben die Wahl

Den fondsgebundenen Rentenversicherungen einzelner Gesellschaften liegen unterschiedlichste Kriterien zugrunde. Wesentliche Unterschiede ergeben sich:

  • bei garantierten Rentenfaktoren
  • bei der angebotenen Fondsauswahl (Anlagestrategien, Einzelfonds, Indexfonds etc.)
  • Fondswechselmöglichkeiten
  • Sicherungsstrategien (Beitragsgarantien, Garantiefonds, "Lock-in"-Prinzipien etc.)

Besonderheiten

Gerade die angebotene Fondsauswahl spielt eine wesentliche Rolle. Hier kann neben der Fondsauswahl auch die Anzahl der in einer Police einschließbaren Fonds, der Mindestbeitrag je Fonds etc. relevant sein. Auch die Vorgehensweise der Gesellschaft bei der Auswahl der zur Verfügung gestellten Fonds kann bedeutsam sein. Interessant kann die Möglichkeit der Umsetzung eines Todesfallschutzes ohne Gesundheitsfragen im Rahmen einer fondsgebundenen Rentenversicherung sein.

Fazit

Ein interessantes Produkt zur Altersvorsorge für Personen mit Interesse an renditeoptimierter Altersvorsorge, die das Kapitalmarktrisiko in Kauf nehmen und keinen besonderen Todesfallschutz im Vertrag wünschen.

Der "neue" Klassiker: die Rentenversicherung, bei der die Geldanlage im Deckungsstock der Gesellschaft erfolgt.

Zu diesem Produktbereich zählen auch die "With-Profit"-Policen.

Die Vorteile

Der Schwerpunkt des Produktes liegt im Aufbau einer Altersvorsorge mit Garantieverzinsung und garantierter Rentenhöhe einer lebenslangen Rentenzahlung. Die Geldanlage erfolgt im Deckungsstock der Gesellschaft, diese verspricht eine garantierte Verzinsung über die Laufzeit des Vertrages und beteiligt darüber hinaus an den Überschüssen.

Sie haben die Wahl

Neben der Garantieverzinsung sind Sie an den Überschüssen der Gesellschaft beteiligt. Die Überschussbeteiligung erfolgt laufend durch die Festlegung der jährlichen Überschussbeteiligung und eventuell durch Schlussüberschussanteile zum Vertragsende. Zu den konventionellen Produkten werden auch "With Profit"-Tarife gezählt, da hier kein Einfluss auf die Fondsanlage erfolgen kann und eine (geringe) garantierte Verzinsung angeboten wird.

Besonderheiten

Die Tarife können in der Regel um Zusatzbausteine ergänzt werden:

  • zur Berufsunfähigkeitsabsicherung,
  • zum Hinterbliebenenschutz,
  • zur Pflege etc.

Je nach Tarif und Gesellschaft sind unterschiedlichste Formen der Überschussbeteiligung wählbar.

Neben den rein konventionellen Angeboten können die Überschüsse auch in Fonds investiert werden. Bei "With-Profit"-Tarifen erfolgt die Anlage in einen von der Gesellschaft gemanagten Sonderfonds, der in der Regel einen höheren Aktienanteil aufweist als der Deckungsstock einer Gesellschaft. Ein Ausgleich eventueller Kursschwankungen erfolgt durch Glättungsmechanismen.

Fazit

Ein interessantes Produkt als Grundlage einer jeden Altersvorsorge.

Die Vorteile: Staatliche Förderung - durch Zulagen und Steuervorteile

  • Grundzulage: 154 €
  • Kinderzulage: 185 € (ab 2008 geborene Kinder: 300 €)
  • Maximaler Förderbeitrag: 2.100 € (einschließlich Zulagen) oder 2.160 € (inkl. Zulagen, wenn der unmittelbar zulagenberechtigte Ehegatte den Mindesteigenbeitrag leistet, die Ehegatten unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben)
  • Mindesteigenbeitrag: 4 % (des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens bzw. der Beamtenbezüge des Vorjahres (begrenzt auf maximalen Förderbeitrag) abzgl. Zulagen)

Steuervorteile können sich durch den Sonderausgabenabzug der Beiträge ergeben. Es verringert sich das zu versteuernde Einkommen und damit die steuerliche Belastung. Auf den Steuervorteil wird allerdings die Zulage angerechnet. Die Einkommensteuer reduziert sich nur um den zusätzlichen Steuervorteil; es ist durchaus möglich, dass sich kein zusätzlicher Steuervorteil ergibt.

  • Zusatzschutz vereinbar (Riesterrenten dürfen mit Hinterbliebenenschutz und Berufsunfähigkeitsschutz kombiniert werden)
  • keine Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten (Die Renten-Leistungen aus einer Riesterrente werden im Rahmen der Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten nach neuem Recht nicht als Einkommen angerechnet.)
  • einmalige Kapitalauszahlung für Kleinbetragsrenten

Sie haben die Wahl: klassisch oder fondsgebunden

Bei klassischen Tarifen profitieren Sie von einer fest zugesagten Mindestverzinsung.

Bei fondsgebundenen Tarifen werden die Beiträge stärker in Investmentfonds investiert und Sie profitieren stärker vom Kapitalmarkt. Auch hier wird zum Teil eine Mindestrente auf Basis der eingezahlten Beiträge garantiert. Entscheiden Sie nach der Anlagementalität.

Besonderheiten

Zulagenverträge sind Altersvorsorgeverträge, die der mittelbar förderberechtigte Ehegatte abschließen kann, um die staatlichen Zulagen zu erhalten. Dies setzt jedoch voraus, dass der unmittelbar förderberechtigte Ehegatte selbst einen eigenen Altersvorsorgevertrag besitzt. Seit 2012 gilt: "Ohne Beitrag keine Zulage".

Berufseinsteigerbonus für Förderberechtigte, die am 01.01. des Jahres in dem der Vertrag geschlossen wird, das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten seit 2008 einmalig eine um 200 € erhöhte Grundzulage (Bonus).

Kinderzulage für ab 2008 geborene Kinder: 300 €.

Wohnriester als Entnahme eines Altersvorsorge-Eigenheimbetrages.

Sockelbetrag als besondere Beitragsberechnungen - der Eigenbeitrag muss mindestens 60 € jährlich betragen. Beachten Sie die Sonderregelungen bzgl. Beiträge in Kindererziehungszeiten.

Zulagenantrag als Voraussetzung für staatliche Zulagen.

Fazit

Gerade Geringverdiener und Familien mit Kindern profitieren durch die hohen Zulagen und geringen Eigenbeiträge, aber auch für gutverdienende bietet die neben den Zulagen gewährte steuerliche Förderung interessante Vorteile.

Bei einer Risikolebensversicherung, auch Todesfallversicherung genannt, steht allein die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen für den Fall des Todes des Versicherten im Mittelpunkt. Stirbt die versicherte Person, erhält der Bezugsberechtigte die vereinbarte Versicherungssumme.

Die Vorteile

  • Vorsorge für Partner und Familienangehörige bei geringem finanziellem Aufwand
  • Vorsorge für Verbindlichkeiten (Hypotheken, Darlehen)
  • Schutz vor wirtschaftlichen Folgen bei Tod (Keyman-Absicherung, Existenzgründer, Unternehmer)

Sie haben die Wahl: Risikolebensversicherungen lassen sich in vielen Tarifvarianten umsetzen

  • mit konstanter Versicherungssumme über die gesamte Laufzeit
  • mit variabler Versicherungssumme
  • mit fallender Versicherungssumme (annuitätisch, linear fallend o.ä.)

Oder als verbundene Leben, d.h. mehrere Personen werden in einem Vertrag abgesichert (leichte Beitragsvorteile, aber Leistung nur einmal, bei Tod der zuerst sterbenden versicherten Person).

Die häufigste Beitragsdifferenzierung erfolgt über Raucher / Nichtraucherstatus, hier sind die einzelnen Raucherklauseln und Nachmeldeverpflichtungen zu beachten.

Wir unterstützen Sie in der Produktauswahl durch:

  • die Risikovoranfrage, mit der Sie zügig die Versicherbarkeit Ihrer Kunden klären können,
  • die Auflistung der Untersuchungs- / Annahmerichtlinien, mit der Sie schnell die erforderlichen Unterlagen / ärztlichen Untersuchungen ermitteln
  • eine Zusammenfassung bzgl. der Raucher- / Nichtraucherklauseln
  • eine vergleichende Übersicht zu möglichen Courtagen für Risikoleben-Verträge

Besonderheiten

Risikolebensversicherung können mit einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ, EUZ) kombiniert werden. Interessant kann eine lebenslange Absicherung mit dem Ziel der Vermögensbildung oder steueroptimierten Vermögensübertragung sein.

Vereinzelt werden fondsgebundene Lebensversicherungen angeboten, bei denen nur verkürzte (oder keine) Gesundheitsfragen nötig sind, und die mit Wartezeiten bis zur vollen Leistung, abgeschlossen werden.

Neben den üblichen Gesundheitsfragen sind insbesondere Angaben zu risikoerhöhenden Hobbys / Sportarten etc. von großer Bedeutung, z.B. Motorradfahren, Bergsteigen etc.

Fazit

Risikolebensversicherungen sind eine preisgünstige Alternative zur Absicherung des Todesfallrisikos, zur Hinterbliebenenversorgung und zur Absicherung von Verbindlichkeiten.

Mit der Sterbegeldabsicherung kann bereits zu Lebzeiten der Nachlass mitgeregelt werden. Neben der reinen Todesfallleistung sind häufig Service-Leistungen bezogen auf den Todesfall enthalten.

Die Vorteile

Bereitstellung finanzieller Mittel für die Bestattung "ohne Gesundheitsprüfung" und noch in fortgeschrittenem Alter (Eintrittsalter bis ca. 85). Die Regelung der Bestattung und / oder die finanzielle Belastung einer Bestattung erfolgt bereits zu Lebzeiten des Versicherten.

Sie haben die Wahl

Die Bestattungsvorsorge kann als reine Geldleistung vereinbart werden, oder es werden bereits zu Lebzeiten des Versicherten konkrete Vereinbarungen bzgl. der Bestattung getroffen (Bestattungsvorsorge). Wir unterstützen Sie durch eine zusammenfassende Übersicht verschiedener Anbieter, aus der auch einzelne Regelungen bzgl. unterschiedlicher Leistungsumfänge, Wartezeiten etc. hervorgehen.

Fazit

Eine gute Alternative zur klassischen Risikolebensversicherung, wenn nur die begrenzten Bestattungskosten abgesichert werden sollen.

Die Unterstützungskasse bietet Ihren eine spezielle Form der betrieblichen Altersvorsorge. Sie ist insbesondere geeignet für Versorgungen, bei denen die nachgelagerte Besteuerung oberhalb der Grenze des § 3 Nr. 63 EStG gewünscht wird.

Vorteile für den Arbeitgeber:

  • Mitarbeitermotivation
  • Mitarbeiterbindung
  • minimaler Verwaltungsaufwand
  • keine bilanziellen Auswirkungen
  • Potential zur Senkung der Lohnnebenkosten

Vorteile für den Arbeitnehmer:

  • individuelle Vertragsgestaltung möglich (BU, Hinterbliebene)
  • Entgeltumwandlung bis 4 % der BBG sozialversicherungsfrei
  • keine Steuern während der Anwartschaftszeit
  • Nutzung der nachgelagerten Besteuerung
  • Insolvenzschutz durch PSV und ggf. Verpfändung der Rückdeckungsversicherung

Aber:

  • PSV-Beiträge durch den Arbeitgeber
  • laufende Beitragszahlung erforderlich
  • Reduzierung nur unter bestimmten eingeschränkten Voraussetzungen möglich, z.B.
    • Wechsel von Vollzeit in Teilzeit
    • vertragliche Vereinbarung zur Reduktion auf Verlangen des Arbeitnehmer o.ä.

Sie haben die Wahl

Die Rückdeckung der Versorgungszusage der Unterstützungskasse kann durch klassische oder fondsgebundene Produkte erfolgen. Die Versorgungszusage der Unterstützungskasse und die Rückdeckungsversicherung sind in der Regel kongruent, d.h. die Leistungen sind der Art, der Höhe, der Fälligkeit und den Leistungsvoraussetzungen nach aufeinander abgestimmt.

Besonderheiten

Die Versorgungszusagen können auch Zusatzbausteine bzgl. BU und Hinterbliebenenversorgung enthalten. Es sind spezielle Regelungen bzgl. steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Voraussetzungen zu beachten.

Fazit

Ein weiterer interessanter Durchführungsweg der bAV.

Der Spartenbereich Krankenversicherungen teilt sich wie folgt auf:

Wofür benötigen Sie eine Auslandsreise-Krankenversicherung?

Eine Auslandsreise-Krankenversicherung erstattet die bei einem Auslandsaufenthalt entstehenden Kosten beim Arzt oder im Krankenhaus sowie die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland. Die Auslandsreise-Krankenversicherung übernimmt zu 100 % die Kosten beim Arzt, im Krankenhaus oder beim Zahnarzt. Zusätzlich übernimmt sie auch die Transportkosten zum Krankenhaus und in Abstimmung die Rücktransportkosten bei medizinisch notwendig attestiertem Transport nach Deutschland, wenn der Heilerfolg bei einem Krankenhausaufenthalt im Ausland fraglich ist. Dies gilt zur Absicherung des Skiurlaubes in Österreich genauso wie für den Tauchurlaub in Ägypten oder Dubai, für den Schüleraustausch ebenso wie für die Geschäftsreise.

Was ist eine betriebliche Krankenzusatzversicherung?

Sie stellt als Gruppenversicherung eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers dar. Eine Lohnerhöhung oder Bonuszahlung kann von ihm in die Gesundheit seiner Mitarbeiter investiert werden.

Welche Versicherungen beinhaltet die betriebliche Krankenzusatzversicherung?

Es können verschiedene private Krankenzusatzversicherungen als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherungen angeboten werden. Möglich ist es beispielsweise Vorsorgelücken zu schließen im Bereich der:

  • Zahnzusatz- und Brillenversicherungen
  • Chefarztbehandlung
  • Krankentagegeld.

Vorteile für den Arbeitgeber:

  • Mitarbeiterbindung
  • Steuervorteile

Vorteile für den Arbeitnehmer:

  • meist günstigere Beiträge als individuell abgeschlossene Versicherungen
  • vereinfachte Gesundheitsprüfungen

Wozu wird eine gesetzliche Krankenversicherung benötigt?

Jeder Bundesbürger mit einem ständigen Wohnsitz in Deutschland unterliegt der gesetzlichen Pflicht zur Krankenversicherung. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JEG) legt der Gesetzgeber jährlich fest. Wer als Angestellter unterhalb der JEG verdient, ist versicherungspflichtig und muss sich in der gesetzlichen Krankenkasse vollversichern. Er kann allerdings die gesetzliche Krankenkasse wechseln.

Angestellte Berufsanfänger und Stellenwechsler mit einem Bruttoeinkommen oberhalb der JEG können sofort in die PKV. Wer sie als Angestellter mit seinem Bruttoeinkommen mindestens ein Jahr lang übersteigt, ist versicherungsfrei und kann sich privat vollversichern. Selbstständige und Beihilfeberechtigte können sich - unabhängig von ihrem Einkommen - privat versichern.

Wozu benötigt Ihr Kunde eine Krankentagegeldversicherung?

Wenn Sie durch Krankheit oder einen Unfall länger ausfallen und arbeitsunfähig ist, können Sie keine Einkünfte erzielen. Eine länger andauernde Arbeitsunfähigkeit bedeutet damit für Arbeitnehmer und auch für Selbstständige ein finanzielles Risiko. Bei Arbeitnehmern endet die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber in der Regel nach sechs Wochen, bei Selbstständigen und Freiberuflern verursacht eine Krankheit Einkommensverluste ab dem ersten Tag. Die Krankentagegeldversicherung schützt vor finanziellen Einbußen des Einkommens, denn bei Arbeitsunfähigkeit können keine Einnahmen erzielt werden, aber die finanziellen Verpflichtungen (Miete, Lebensunterhalt, Versicherungen) laufen weiter. Kommt man diesen nicht nach, kann man leicht in finanzielle Not geraten.

Was ist eine Krankenvollversicherung?

Eine Krankenvollversicherung schützt die Versicherten vor existenzgefährdenden finanziellen Risiken im Krankheitsfall, indem sie die Kosten für medizinisch notwendige Behandlung, Arznei-, Heil- und Hilfsmittel beim Arzt, Zahnarzt und im Krankenhaus übernimmt.

Wozu benötigen Sie eine Krankenzusatzversicherung?

Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen können sich gegen Zuzahlung für medizinische Leistungen absichern, die sie ohne diesen Zusatzschutz selber tragen müssten.

Welche Krankenzusatzversicherungen können abgeschlossen werden?

Mögliche gesundheitliche Bereiche sind Zusatzversicherungen für den dentalen Bereich (zahnärztliche Behandlungen oder Zahnersatz), den stationären Krankenhausaufenthalt (Zusatzkosten für die Unterbringung in Ein- oder Zweibettzimmern oder Chefarztbehandlung) und ambulante Ergänzungen (Naturheilbehandlungen, Brillen und Kontaktlinsen).

Was beinhaltet die gesetzliche Pflegeversicherung (Pflegepflichtversicherung)?

Als Zweig der Sozialversicherung sichert sie das Risiko der Pflegebedürftigkeit in Form von Geld- oder Sachleistungen ab. Dabei umfasst der Versicherungsschutz sowohl die stationäre als auch die häusliche Pflege.

Welche Formen der Pflegeversicherung gibt es?

Unterschieden wird zwischen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung und der freiwilligen Pflegezusatzversicherung.

Was beinhaltet die gesetzliche Pflegeversicherung (Pflegepflichtversicherung)?

Wer dauerhaft hilfe- und pflegebedürftig ist (nach Krankheit oder Unfall) und dessen Gesundheitszustand sich nicht mehr verbessern lässt, ist ein "Pflegefall". Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung soll der Finanzierung der Hilfen durch Angehörige oder durch Fachpflegepersonal zu Hause oder im Pflegeheim dienen. Die Kosten der notwendigen Pflege trägt die Pflegepflichtversicherung aber nur anteilig. Es entstehen erhebliche Pflegekosten, die durch die gesetzliche Pflegeversicherung nicht gedeckt sind und von den Bedürftigen selbst oder nahen Familienangehörigen finanziert werden müssen. Diese können ohne Zusatzversicherung schnell in den finanziellen Ruin führen.

Daher sollte die Versicherung in jungen Jahren erfolgen - spätestens in den Jahren ab 30 - bevor stress- oder altersbedingte Erkrankungen einen Abschluss verhindern.

Pflegezusatzversicherung oder eine Pflegerentenversicherung kann man nur abschließen, solange man gesund ist. Wenn aber z.B. eine Herzerkrankung, Diabetes oder eine Wirbelsäulenerkrankung bereits vorliegt, ist häufig keine Pflegezusatzversicherung mehr zu abzuschließen.

Unter Pflegezusatzversicherungen fallen in der Sparte Krankenversicherung die Pflegetagegeldversicherung und die Pflegekostenversicherung.

Was beinhaltet die Teilversicherung (Beihilfe)?

Der Mitarbeiter von Bund und Ländern erhält von seinem Dienstherrn eine Beihilfe zur Krankenversicherung in bestimmter Höhe. Über die Teilversicherung sichert er innerhalb einer privaten Krankenversicherung offene Versorgungslücken ab.

Welche Personen benötigen eine Teilversicherung (Beihilfe)?

In erster Linie bietet sich dieser private Krankenversicherungsschutz für Beamte, Soldaten, Abgeordnete und Richter an, die einen Teil der Krankenversicherungskosten selber übernehmen müssen.

Der Spartenbereich Sachversicherungen teilt sich wie folgt auf:

Wozu wird eine Bauherrenhaftpflichtversicherung benötigt?

Verletzt der Bauherr und / oder Besitzer des zu bebauenden Grundstücks gesetzliche Pflichten (z.B. die Verkehrssicherungspflicht), können Haftpflichtansprüche gegen ihn entstehen. Die persönliche Haftung bleibt auch bei Übertragung der Pflichten an einen Bauleiter bestehen. Daraus entstandene Schäden werden von der Bauherrenhaftpflichtversicherung bis zur vereinbarten Deckungssumme übernommen.

Über die Privat- oder Betriebshaftpflichtversicherung ist das Bauherrenrisiko in der Regel im Rahmen der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht enthalten, jedoch in beschränkter Höhe.

Bei Überschreiten der hierüber versicherten Bausumme ist es erforderlich, eine eigenständige Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen.

Welche Versicherungspflichten bestehen beispielsweise?

  • ausreichende Beschilderung und Beleuchtung der Baustelle
  • Entfernung umherliegenden Werkzeuge und Baumaterialien
  • Entfernung starker Verschmutzungen, die durch die Baustelle verursacht wurden

Welche möglichen Risiken sind versicherbar?

  • Neubauten
  • Umbauten
  • Reparaturarbeiten
  • Abbruch- und Grabarbeiten

Die Bauleistungsversicherung ist ihrem Wesen nach eine Allgefahrendeckung, sie ist sozusagen eine Kaskoversicherung für das entstehende Bauwerk. Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eingetretene Beschädigungen oder Zerstörung von versicherten Sachen (Sachschäden).

Grundsätzlich liegen der Bauleistungsversicherung zwei unterschiedliche Bedingungswerke zu Grunde:

  • ABN für den Bauherren
  • ABU für den Bauunternehmer

In erster Linie haftet der Bauunternehmer nur für Schäden, die er selbst zu vertreten hat. Diese sind in der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) geregelt. Als Folge dieser VOB sind in den ABU Schäden durch Höhere Gewalt ausgeschlossen.

ABN für den Bauherren

Beginn und Ablauf:
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.

Der Versicherungsschutz endet:

  • mit Bezugsfertigkeit oder
  • nach Ablauf von sechs Werktagen seit Beginn der Benutzung oder
  • mit dem Tage der behördlichen Gebrauchsabnahme
  • spätestens zum Ende der vereinbarten Laufzeit

Laufzeit / Prämie:
Die normale Laufzeit beträgt 24 Monate. Bei dem Beitrag handelt es sich um einen Eimalbeitrag. Sollte das Bauvorhaben in einer kürzeren Zeit als 24 Monate fertiggestellt werden, ist keine anteilige Erstattung der Prämie möglich.

Versicherungswert:
Der Versicherungswert sind die endgültigen Herstellungskosten für das gesamte versicherte Bauvorhaben einschließlich der Stundenlohnarbeiten, der Eigenleistungen des Bauherrn und des Neuwertes der Baustoffe und Bauteile sowie hierfür anfallende Kosten für Anlieferung und Abladen.

Bei der Summenermittlung werden folgende Kosten nicht berücksichtigt:

  • Grundstücks- und Erschließungskosten
  • Baunebenkosten, wie Makler-, Architekten- und Ingenieurgebühren, Finanzierungskosten und behördliche Gebühren

Versichertes Interesse:

  • des VN
  • aller Unternehmer, die an dem Vertrag mit dem Auftraggeber beteiligt sind, einschließlich
  • der Subunternehmer, jeweils mit ihren Lieferungen und Leistungen

Deckungsumfang der ABN:

  • höhere Gewalt und Elementarereignisse
  • Folgeschäden von Konstruktions- und Materialfehlern
  • Fehler bei der Bauausführung
  • Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit der Bauhandwerker
  • mutwillige oder böswillige Zerstörungen durch Dritte
  • Diebstahl von fest mit dem Gebäude verbundenen Gegenständen *
  • Glasschäden bis Bauende *
  • Schäden durch außergewöhnliches oder überdurchschnittliches Hochwasser *
  • Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung *

* diese sind nur gemäß besonderer Vereinbarung versichert

Ersatzleistung:
Die Bauleistungsversicherung leistet Entschädigung in Höhe der Kosten, die aufgewendet werden müssen, um einen Zustand wiederherzustellen, der dem Zustand unmittelbar vor Schadeneintritt technisch gleichwertig ist. Der Versicherungsnehmer trägt von jedem Schaden den vereinbarten Selbstbehalt.

ABU für den Bauunternehmer

Beginn und Ablauf:
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.

Der Versicherungsschutz endet:

  • Der Versicherungsschutz endet für Bauleistungen oder Teile davon spätestens mit dem Zeitpunkt, in dem sie abgenommen werden oder gemäß VOB Teil B (Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen), in der bei Abschluss des Bauvertrages aktuellen Fassung, als abgenommen gelten. Für Baustoffe und Bauteile endet der Versicherungsschutz abweichend von Satz 1 einen Monat nach dem Ende des Versicherungsschutzes für die zugehörige Bauleistung; das gleiche gilt für versicherte Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe.
  • spätestens zum Ende der vereinbarten Laufzeit

Laufzeit / Prämie:
Die normale Laufzeit beträgt 24 Monate. Bei dem Beitrag handelt es sich um einen Eimalbeitrag. Sollte das Bauvorhaben in einer kürzeren Zeit als 24 Monate fertiggestellt werden, ist keine anteilige Erstattung der Prämie möglich.

Für Unternehmerleistungen können folgende Varianten für die Eindeckung gestaltet werden:

  • Einzelanmeldung
  • Rahmenvertrag
  • Jahresumsatzvertrag

Versicherungswert:

  • der endgültige Kontraktpreis der sich aus dem Vertrag mit dem Auftraggeber ergibt und mindestens den Selbstkosten des Unternehmers zu entsprechen hat
  • für nicht enthaltene Baustoffe, Bauteile, Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe ist der Neuwert der Versicherungswert einschließlich der Kosten für Anlieferung und Abladen anzusetzen

Versichertes Interesse:
Versichert ist das Interesse des Versicherungsnehmers (Unternehmer) einschließlich des Interesses an den Lieferungen und Leistungen seiner Subunternehmer, welches den vertraglich vereinbarten Lieferungen und Leistungen mit dem Auftraggeber entspricht, soweit der Versicherungsnehmer nach den VOB Teil B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, in der bei Abschluss des Versicherungsvertrages aktuellen Fassung), die Gefahr trägt.

Deckungsumfang der ABU:
Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von versicherten Sachen, insbesondere durch höhere Gewalt und Elementarereignisse:

  • Folgeschäden von Konstruktions- und Materialfehlern
  • Fehler bei der Bauausführung
  • Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit der Bauhandwerker
  • mutwillige oder böswillige Zerstörungen durch Dritte
  • Diebstahl von fest mit dem Gebäude verbundenen Gegenständen *
  • Glasschäden bis Bauende *
  • Schäden durch außergewöhnliches oder überdurchschnittliches Hochwasser *
  • Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung *

* diese sind nur gemäß besonderer Vereinbarung versichert

Ersatzleistung:
Die Bauleistungsversicherung leistet Entschädigung in Höhe der Kosten, die aufgewendet werden müssen, um einen Zustand wiederherzustellen, der dem Zustand unmittelbar vor Schadeneintritt technisch gleichwertig ist. Der Versicherungsnehmer trägt von jedem Schaden den vereinbarten Selbstbehalt.

Wozu wird eine private Bauleistungsversicherung benötigt?

Die Bauleistungsversicherung schützt den Bauherren vor Schäden, die nicht vorhersehbar sind und im Laufe der Bauzeit auftreten. Insbesondere zählen dazu Schäden, die durch höhere Gewalt wie Sturm oder Hochwasser verursacht werden. Auch Schäden, die durch Vandalismus, unbekannte Eigenschaften des Baugrundes, Konstruktions- und Materialfehler, Fahrlässigkeit und Ähnliches entstehen, sind in der Regel versichert.

Es handelt sich um eine Allgefahrendeckung für den im Entstehen befindlichen Bau, wobei Ausschlüsse abschließend aufgezählt werden.

Warum ist eine Berufshaftpflicht wichtig?

Ein Unternehmer haftet für schuldhaft verursachte Schäden gegenüber Dritten in unbegrenzter Höhe. Bei einer kleinen Unachtsamkeit bei der Ausübung der Tätigkeit kann es leicht zu einer Existenzbedrohung kommen. Eine Berufshaftpflichtversicherung gibt Ihnen hier Sicherheit.

Versichert ist der Freiberufler für gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts. Er haftet auch für Schadenfälle, die durch seine Angestellten verursacht werden. Bei unberechtigten Forderungen weist die Berufshaftpflicht diese notfalls gerichtlich zurück. Das Haftungsrisiko besteht sowohl für den Freiberufler wie auch die einzelnen Mitarbeiter.

Bei Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist eine korrekte Tätigkeitsbeschreibung zwingend notwendig. Diese sollte so lange wie nötig und so kurz wie möglich sein. Für viele Risiken gibt es feststehende Tarife und Prämiensätze (z.B. Ärzte, Steuerberater etc.).

Der gebotene Deckungsschutz entspricht dem einer Betriebshaftpflichtversicherung. Im Unterschied steht die Berufshaftpflicht in fester Beziehung zu dem Selbständigen, die Betriebshaftpflicht ist an den Betrieb gebunden. Bei Eigentumswechsel geht die Betriebshaftpflicht gemäß VVG auf den Erwerber über. Die Berufshaftpflicht nicht.

Warum ist eine Betriebshaftpflicht wichtig?

Ein Unternehmer haftet für schuldhaft verursachte Schäden gegenüber Dritten in unbegrenzter Höhe. Bei einer kleinen Unachtsamkeit bei der Ausübung der Tätigkeit kann es leicht zu einer Existenzbedrohung kommen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung gibt Ihnen hier Sicherheit.

Versichert ist der Unternehmer für gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts. Er haftet auch für Schadenfälle, die durch seine Angestellten verursacht werden. Bei unberechtigten Forderungen weist die Betriebshaftpflicht diese notfalls gerichtlich zurück. Das Haftungsrisiko besteht sowohl für das Unternehmen als juristische Person wie auch die einzelnen Mitarbeiter.

Bei Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung ist eine korrekte Tätigkeitsbeschreibung zwingend notwendig. Diese sollte so lange wie nötig und so kurz wie möglich sein. Für viele Risiken gibt es feststehende Tarife und Prämiensätze (z.B. Tischler, Handelsbetriebe, medizinische Fußpflege etc.). Vor allem Betriebe die mehrere Tätigkeitsbereiche abdecken benötigen eine individuelle Lösung (z.B. Hausmeisterservice mit Gärtnerei).

Die Betriebshaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz bei Personen- und Sachschäden. Für bestimmte Berufsgruppen (insbesondere beratende Freiberufler wie Rechtsanwälte, Steuerberater oder IT-Unternehmen) ist zusätzlich noch der separate Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ratsam.

Überall dort, wo die vorhandenen Gewässer von sehr vielen Bootssportlern oder Badenden benutzt werden oder wo Wassersport und Berufsschifffahrt zusammentreffen, ist die Gefahr, einen Sach- oder Personenschaden zu verursachen sehr groß. Haftpflichtansprüche, die durch eigene Motorboote, Segelboote oder Windsurfbretter verursacht werden, sind aber im Rahmen einer Privathaftpflichtversicherung nicht mitversichert. Diese Deckungslücke schließt die Wassersportfahrzeug-Haftpflichtversicherung.

Wer ist versichert?

Der Antragsteller und alle weiteren, zum Führen des Wasserfahrzeuges berechtigten Personen.

Was ist versichert?

Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Halten, Besitz und Gebrauch von Wassersportfahrzeugen, die ausschließlich zu privaten Zwecken verwendet werden.

Die gesetzliche Haftpflicht aus dem Ziehen von Wasserskiläufern und Schirmdrachenfliegern.

Haftpflichtschäden, die sich bei der Teilnahme an Regatten ereignen.

Die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für unmittelbare oder mittelbare Folgen von Verunreinigung eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Betriebsbedingte Verunreinigungen fallen nicht unter den Versicherungsschutz).

Was ist nicht versichert?

Die persönliche Haftpflicht des Wasserskiläufers und Schirmdrachenfliegers (PHV).

Haftpflichtschäden, die sich aus der Beteiligung an Motorbootrennen oder bei damit verbundenen Übungsfahrten ereignen.

Besondere Hinweise

Viele Urlauber nehmen ihr Boot mit ins Ausland. Auch hier gilt der Versicherungsschutz, denn die Wassersportfahrzeug-Haftpflichtversicherung gilt auf der ganzen Welt. In manchen Ländern besteht für das Halten und Führen von Sportbooten eine Versicherungspflicht (z.B. Italien, Schweiz). Falls das Boot dort genutzt wird, wird die blaue Versicherungskarte benötigt.

Elektrische und elektronische Anlagen erhalten immer mehr Schlüsselfunktionen in Produktions- und Dienstleistungsbetrieben. Die Praxis beweist, dass Schäden auch bei ausgereifter Technik, fachmännischer Bedienung und exakter Wartung nicht zu vermeiden sind. Mit der Elektronikversicherung werden die vielfältigen Schadenmöglichkeiten für Sie zu einer kalkulierbaren Größe.

Was wird versichert?

Grundsätzlich können sämtliche technische Einrichtungen, die der Erzeugung, der Umwandlung, dem Transport oder der Speicherung von Informationen dienen, versichert werden. Beispielsweise: technische Büroeinrichtungen wie Computer, Fernsprechanlagen, Telefax, Kopierer oder elektromedizinische Geräte, Mess- und Prüfgeräte.

Welche Schäden und Gefahren sind versichert?

Zerstörung oder Beschädigung durch ein unvorhergesehenes Ereignis und Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung. Insbesondere wird Entschädigung geleistet bei Beschädigung oder Zerstörung durch Fahrlässigkeit, unsachgemäße Handhabung, Vorsatz Dritter, Kurzschluss, Überspannung, Induktion, Brand, Blitzschlag, Explosion oder Implosion oder durch Löschen, Niederreißen, Ausräumen oder Abhandenkommen bei diesen Ereignissen, Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung, Sabotage, höhere Gewalt, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler.

Welche Schäden und Gefahren sind nicht versichert?

Vorsatz des Versicherungsnehmers, Abnutzung, Erdbeben, Kernenergie, Kriegsereignisse aller Art, Innere Unruhen.

Was wird im Schadenfall ersetzt?

Wiederherstellungs- bzw. Wiederbeschaffungskosten bis zur Höhe der Versicherungssumme und abzüglich der Selbstbeteiligung, übernimmt Ihre Elektronikversicherung. Nicht versichert sind Wartungskosten.

Wie hoch ist die Versicherungssumme?

Die Versicherungssumme berechnet sich aus dem Neuwert der Anlage (Listenpreis) zuzüglich Bezugskosten einschließlich Montage.

Welche Bedingungen gelten?

Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Elektronikversicherung (ABE) sowie die Besonderen Bestimmungen zur Elektronikversicherung.

Was ist sonst noch wichtig?

Spezialversicherungen für Feuer, Einbruchdiebstahl und Leitungswasser sind nicht erforderlich. Es gelten auch Glimm-, Seng- und Schmorschäden mitversichert, die nach den Allgemeinen Feuerversicherungsbedingungen ausgeschlossen sind.

Nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankentagegeldversicherung darf das versicherte Tagegeld das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten 12 Monate NICHT übersteigen. Sinkt das Nettoeinkommen unter den vereinbarten Tagessatz, kann die Versicherung den Tagessatz herabsetzen. Die Folge ist, dass fortlaufende Betriebsausgaben (Gehälter, Mieten, Schuldzinsen, Abschreibungen, etc.) einer Praxis oder eines Betriebes bei Unterbrechung infolge Krankheit oder Unfall der den Betrieb leitenden Person NICHT abgesichert werden können. Dadurch kann es zu erheblichen Unterdeckungen kommen. Die Ertragsausfallversicherung mit umfassendem Versicherungsschutz bei Personen- und Sachschäden deckt diese Lücke.

Was wird versichert?

Die Ertragsausfallversicherung ersetzt den während der Dauer der Betriebsunterbrechung entgangenen Deckungsbeitrag für fortlaufende Betriebsausgaben und den in dieser Zeit entgangenen Betriebsgewinn und eventuell anfallende Schadenminderungskosten. Der Versicherungsschutz umfasst die gänzliche oder teilweise Unterbrechung des versicherten Betriebes (der Praxis, der Kanzlei) für die Dauer von 24 Monaten.

Welche Gefahren sind versichert?

  • Krankheit
  • Unfall
  • Brand, Blitzschlag
  • Einbruchdiebstahl inklusive Vandalismus
  • Austritt von Leitungswasser
  • Sturm, Hagel
  • Quarantäne in Zusammenhang mit einer Seuche

Die Gefahren Brand, Blitzschlag, Einbruchdiebstahl inkl. Vandalismus, Austritt von Leitungswasser und Sturm, Hagel sind je nach Versicherer inklusive oder nicht gar nicht enthalten, sowie optional wählbar.

Was wird im Schadensfall ersetzt?

Entsteht die Unterbrechung durch Krankheit des Arztes oder Betriebsleiters, werden je nach Versicherer und Wunsch des Versicherungsnehmers die Kosten eines Vertreters oder der entgangen Umsatz sowie die fortlaufenden Kosten ersetzt.

Die Gewerbegebäudeversicherung ist gedacht für Unternehmen bzw. Eigentümer eines Geschäftsgebäudes und schützt vor den finanziellen Auswirkungen von Schäden am Gebäude.

Wann wird ein Gebäude als Privat-, Gewerbe- oder Industriegebäude eingestuft?

  • Gewerbe = Gewerbeanteil liegt bei über 50 % der Gesamtfläche
  • Privat = Wohnanteil liegt > 50 % der Gesamtfläche
  • Industrie = Versicherungssummen > 5 Mio. EUR oder 10 Mio. EUR

Was wird versichert?

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Gebäude und sonstige Grundstücksbestandteile.

Was wird im Schadensfall ersetzt?

Ersetzt wird grundsätzlich der ortsübliche Neubauwert oder die Wiederherstellungskosten.

Wie hoch ist die Versicherungssumme?

Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Neuwert des Betriebsgebäudes. Zur Vermeidung einer Unterversicherung sollten Sie regelmäßig überprüfen, ob die Höhe der Versicherungssumme mit dem tatsächlichen Neuwert des versicherten Gebäudes übereinstimmt.

Wie beuge ich einer Unterversicherung vor?

Nutzen Sie die Vorsorge- und Wertzuschlagsversicherung und bei Wohngebäuden den gleitenden Neuwert (1914), damit Sie auch bei Wertzuwächsen nicht unterversichert sind.

Vorsicht bei der Übernahme der Versicherungssumme aus einem Versicherungsschein. Existiert der Vertrag seit langem, sprechen Sie auf eventuelle An- und Umbauten an, die den Wert erhöht haben könnten. Bei Unsicherheit kann ein Wertgutachten Abhilfe schaffen. Die Kosten dafür trägen Sie jedoch selbst.

Mögliche versicherbare Gefahren:

  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser
  • Schäden durch Rohrbruch oder Frost an den Rohren der Wasserversorgung und Heizungsanlage
  • Sturm (ab Windstärke 8) oder Hagel
  • Elementar
  • EC-Gefahren (Politische Gefahren, Innere Unruhen, Sprinklerleckage, Fahrzeuganprall, Rauch, etc.)

Wozu ist eine Wohngebäudeversicherung da?

Die Grundabsicherung einer Gebäudeversicherung beinhaltet bei allen Versicherern die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel.

Wer eine Gebäudeversicherung benötigt?

Jeder, der ein Haus sein Eigen nennt. Dabei ist es egal ob selbstbewohnt oder vermietet.

Warum Sie eine Wohngebäudeversicherung benötigen?

Das gesamte Gebäude ist zum Neuwert versichert, unabhängig vom Alter und Abnutzung. Außerdem erstreckt sich der finanzielle Schutz auch auf Transport- und Hotelkosten, sowie auf Aufräum- oder Abbruchkosten oder Kosten für eine Dekontamination. Für den Eigentümer bedeutet das, dass eine Haus gleicher Art und Güte wieder neu gebaut werden kann, um den Zustand vor Eintritt des Schadens wiederherzustellen.

Worauf Sie bei der Auswahl für Ihren Kunden achten sollten:

  • Ableitungsrohre auf und außerhalb des Grundstückes sollten eingeschlossen sein.
  • Gebäudeschäden nach einem Einbruch (auch Versuch) sollte versichert sein.
  • Nutzwärmeschäden sind im Versicherungsschutz enthalten.
  • Überspannungsschäden sind in ausreichender Höhe abgedeckt.
  • Elementarschäden sind mitversichert.
  • Grobe Fahrlässigkeit ist bis zur Versicherungssumme versichert.

Wer braucht eine Geschäftsinhaltsversicherung?

Fast jeder, der einem Gewerbe nachgeht.

Mögliche versicherbare Gefahren:

  • Einbruchdiebstahl
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser
  • Schäden durch Rohrbruch oder Frost, Sturm (ab Windstärke 8) oder Hagel
  • Elementar ist nur in Verbindung mit der Gefahr Sturm möglich
  • EC-Gefahren (Politische Gefahren, Innere Unruhen, Sprinklerleckage, Fahrzeuganprall, Rauch, etc.)

Was ist versichert?

Die technische- und kaufmännische Betriebseinrichtung, sowie sämtliche Waren und Vorräte.

Warum braucht man eine Geschäftsinhaltsversicherung?

Als Geschäftsmann / -frau hat man erhebliches Betriebskapital in die technische und kaufmännische Einrichtung der Geschäftsräume investiert. Eine Vielzahl von Waren und Vorräten werden gelagert, deren Zerstörung oder Diebstahl könnte die wirtschaftliche Existenz des Betriebes gefährden.

Welche Gefahren und Schäden sind unter anderem nicht versichert?

  • Sengschäden
  • Sachen, die einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung ausgesetzt werden
  • Schäden durch Sturmflut sowie Eindringen von Regen, Hagel oder Schnee durch nicht ordnungsgemäß verschlossene Fenster oder Außentüren
  • Schäden durch Leitungswasser, Sturm und Hagel an Sachen in Gebäuden

Wie ist der Inhalt versichert?

Zum Neuwert, daher kann auch bei einem Inhaberwechsel der Geschäftsinhalt auch wenn er bereits abgeschrieben ist nicht zum Buchwert / Zeitwert versichert werden.

Versicherungswert: Der Zeitwert ist automatisch der Versicherungswert, sofern der Wert der technischen- oder kaufmännischen Betriebseinrichtung weniger als 40 % des Neuwertes beträgt. Dies Entschädigung ist von VR zu VR in den Bedingungen zu prüfen. Unterbleibt die Wiederanschaffung, entschädigt der VR nur den Zeitwert.

Möglichkeiten zur Vermeidung einer Unterversicherung

  • Kl. 1707 und 1708 Wertzuschlagsklausel: Die ermittelte Neuwertsumme wird mit einem festgelegten Wertzuschlag erhöht.
  • Kl. 1709 Vorsorgeversicherung: Für diese Klausel wird eine separate Versicherungssumme gebildet. Der VN zahlt für die Vorsorgesumme 1/3 des zu zahlenden Jahresbeitrags.
  • Stichtagsversicherung: Der VN zahlt zunächst für die Hälfte der Versicherungssumme Prämie. Dies ermöglicht es ihm, die VSSU hoch genug anzusetzen. Die tatsächlichen Werte muss der VN mtl. zu einem festgelegten Stichtag, innerhalb einer Frist, dem Versicherer melden. Empfehlenswert für Unternehmen mit stark schwankenden Warenbeständen.

Unterversicherung

Eine Unterversicherung liegt dann vor, wenn der Versicherungswert die Versicherungssumme, i.d.R. um mehr als 10 %, übersteigt. Auf diese Besonderheiten sollten Sie achten:

  • Abbruch-, Aufräumungs-, Abfuhr- und Isolierungskosten für radioaktive verseuchte versicherte Sachen
  • Mehrkosten durch Technologiefortschritt
  • Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen
  • Überspannungsschäden durch Blitz
  • Kosten für die Wiederherstellung / Reproduktion von Akten, Plänen, Geschäftsbücher, Karteien
  • Sachen im Freien (z.B. Biertischgarnituren im Freien, sind bei der Conti auch gegen einfachen Diebstahl versichert), da es bei den Versicherer erhebliche Unterschiede im Bereich der Entschädigungsgrenzen gibt

Je nach Betriebsart sollte auf den Einschluss folgender Klausen besonders geachtet werden:

  • Kl. 3401 Abhängige Außenversicherung: Versicherte Sachen befinden sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes, an nicht benannten Orten. Die Werte der außerhalb versicherten Sachen müssen in der Versicherungssumme des Stammversicherungsortes bereits enthalten sein.
  • Kl. Selbständige Außenversicherung: Sachen, die sich ausschließlich außerhalb des Stammversicherungsortes befinden. Sie bildet eine eigene Position, deren Versicherungswert zusätzlich zum Versicherungswert des Stammversicherungsorts vereinbart werden muss, z.B. das Außenlager eines Handelsbetriebes. Der Risikoort muss dem Versicherer mitgeteilt werden. Im Schadensfall wir eine vorhanden Unterversicherung angerechnet.
  • Kl. 3404 Anschlussgleise und Wasseranschlüsse
  • Kl. 3405 Kraftfahrzeuge von Betriebsangehörigen und Besuchern
  • Kl. 1501 Verkaufspreis für verkaufte lieferungsfertige eigene Erzeugnisse: Entschädigt werden die bereits verkauften, lieferungsfertigen eigenen Erzeugnisse, die dem Käufer noch nicht übergeben wurden oder auf Abruf bestellt sind. Der Versicherungswert ist, unter Abzug der Mehrwertsteuer, der vereinbarte Verkaufspreis, jedoch ohne Bonis, Skonti, sowie ersparte Kosten für Verpackung und Transport, z.B. Möbelbaubranche.
  • Kl. 1503 Verkaufspreis bei Großhandelsbetrieben: Hierbei handelt es sich um Großhandelsware, die bereits verkauft ist, aber dem Käufer noch nicht übergeben wurde. Der Versicherungswert = Verkaufspreis abzüglich der durch Nichtlieferung ersparten Kosten. Wichtig: Für den Fall, dass der VN Ware in gleicher Art und Güte aus unversehrten Beständen liefern kann, oder auf dem Markt sofort erhalten kann, gilt nicht der Verkaufspreis. Sofern der Käufer die Annahme verweigern kann, kommt diese Klausel nicht zum tragen.

Betriebsunterbrechung

Betriebsunterbrechungen als Folge von Sachschäden sind heute oft schwerwiegender als der eigentliche Verlust oder die Beschädigung betrieblicher Gebäude, Einrichtungen oder Vorräte. So kann ein Sachschaden, wie z.B. die Zerstörung oder Beschädigung eines Betriebsbereiches oder einer Maschine sowie das Fehlen dringend benötigter Rohstoffe den gesamten Betriebsablauf blockieren. Daher reicht eine Absicherung der Gebäude- und Inhaltsschäden allein nicht mehr aus.

Folgenden BU-Varianten gibt es:

  • Kleine Betriebsunterbrechung KBU bis 1 Mio. EUR VSU (auf erstes Risiko)
  • Mittlere Betriebsunterbrechung MBU bis 2,5 Mio. EUR VSU
  • Große Betriebsunterbrechung FBU über 2,5 Mio. EUR VSU

Wozu wird eine Gewässerschaden- / Heizöltankhaftpflichtversicherung benötigt?

Besitzer von Heizöltanks oder Anlagen mit sonstigen wassergefährdenden Stoffen haften für Kosten aus Schadenersatzansprüchen, die infolge einer Kontaminierung des Erdreichs oder des Grundwassers bei Austritt dieser Stoffe entstehen.

Welche Schadensfälle und Kosten können entstehen?

Durch den Austritt von Heizöl aus einem undichtem Tank, undichten Leitungen oder einem Rohrbruch nach Senkungen des Erdreichs können hohe Kosten für die Reinigung von verschmutzen Gewässern entstehen, außerdem Kosten für Ausbaggern und Entsorgung kontaminierten Erdreichs sowie Gutachterkosten.

Was sind Gewerbekunden-Produkte (Sonstige)?

Mit dem Produkt Gewerbekunden-Produkte (Sonstige) werden gewerbliche Sachversicherungsprodukte verknüpft, für die es keine eigene Produktbeschreibung gibt. Dazu gehört u.a. die Veranstalterhaftpflichtversicherung.

Welche Gefahren und Schäden sind versichert?

  • Bruchschäden an Verglasungen

Was ist versichert?

  • Mehrschicht-Isolierverglasung
  • Glasscheiben, auch Spiegel, je nach Versicherer auch Einzelscheiben mit einer Einzelgröße über 6 oder 9 m², Sicherheitsglas
  • Blei- und Messingverglasung
  • Außen- und Innenverglasung
  • Außenverglasung, die fest mit dem Gebäude verbunden und für alle frei zugänglich ist

Welche Schäden sind nicht versichert?

  • Oberflächenbeschädigungen wie Kratzer oder Flecken
  • auch für Schäden an optischen Gläsern, Hohlgläsern und Handspiegeln wird kein Ersatz geleistet

Darauf sollten Sie achten!

  • Werbeanlagen sind nicht automatisch in der Glasversicherung mitversichert, sondern müssen gegen Beitragszuschlag eingeschlossen werden.

Wie wird entschädigt?

  • Der VR leistet Naturalersatz, er trägt die Kosten für Lieferung und Einsetzen von Ersatzmaterial gleicher Art und Qualität.
  • Sind Hindernisse zu beseitigen oder ist ein Gerüst bzw. Kran zum Einbau erforderlich, übernimmt der Versicherer diese Kosten bis zu einem bestimmten Betrag.

Differenziert wird zwischen Gebäude- und Mobiliarverglasung

  • die pauschale Glasversicherung für Gebäude –und Mobiliarverglasung
  • Versicherungsschutz für die Gebäudeverglasung soweit die Räume dem allgemeine Gebrauch dienen
  • Schaufensterverglasung, je nach Größe, i.d.R. größer als 6 oder 9 m², abhängig vom Versicherer, wird die Einzelscheibe versichert (diese Variante ist sehr kostenintensiv)

Darauf sollten Sie achten!

  • Je nachdem, welche Betriebsarten sich in dem Gebäude befinden, verlangt der VR einen Risikozuschlag (z.B. bei Juwelieren, Optiker) oder der VR gibt einen Nachlass (für Bürobetriebe, Arztpraxen etc.).
  • Zusätzlichen Kosten für Malerarbeiten, Kran- und Gerüstkosten, Maurerarbeiten, Umrahmungen, Beschläge etc. sind nur begrenzt (je nach Versicherer bis 500 EUR oder 2.000 EUR eingeschlossen).

Welche Gefahren und Schäden sind versichert?

Glasbruchschäden an Gebäude- und Mobiliarverglasung.

Was ist versichert?

Zu Gebäudeverglasung zählen mit dem Wohnhaus und zugehöriger Garage fest verbundene Außen- und Innenscheiben. Mobiliarverglasung besteht für bewegliche Gegenstände wie Glastische oder Vitrinen.

Welche Schäden sind versichert?

Glasbruch liegt vor, wenn eine Scheibe durchgehend in ihrem Querschnitt beschädigt ist.

Welche Schäden sind nicht versichert?

  • Oberflächenbeschädigungen wie Kratzer, Schrammen oder Muschelausbrüche
  • Auch für Schäden an optischen Gläsern, Hohlgläsern und Handspiegeln wird kein Ersatz geleistet.
  • Gefahren, die in der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgesichert sind, wie Brand oder Einbruchdiebstahl, sind nicht über die Glasbruchversicherung versichert.

Warum eine Gruppenunfallversicherung? Mit Argumenten überzeugen!

Was macht eine Gruppenunfallversicherung für Unternehmen so interessant?

  • Attraktive Sonderleistungen binden qualifizierte Mitarbeiter enger an das Unternehmen.
  • Sie bietet zusätzlich zur Berufsgenossenschaftlichen-Unfallversicherung, durch die nur Berufsunfälle versichert sind, Versicherungsschutz bei allen Unfällen des täglichen Lebens.
  • Betriebliche Unfallversicherungen sind ein sozialer und kostengünstiger Beitrag des Unternehmens für seine Mitarbeiter.

Ist jedes Unternehmen, mit seinem Unternehmer und den Arbeitnehmern automatisch in der Berufsgenossenschaft versichert?

  • Kraft Gesetz sind Unternehmer nur in wenigen Ausnahmefällen in der Berufsgenossenschaft versichert. Kraft Satzung sind Unternehmer bestimmter Berufszweige verpflichtet, sich in der Berufsgenossenschaft zu versichern. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
  • Es gibt viele Unternehmer, die nicht über eine Berufsgenossenschaft versichert sind, da entweder keine freiwillige Versicherung abgeschlossen wurde, oder sich die Unternehmer von der Verpflichtung befreien konnten.
  • Die Arbeitnehmer sind generell in der Berufsgenossenschaft versichert.

Welche Argumente gibt es für den Abschluss einer Gruppenunfallversicherung, wenn man der Meinung ist, das der Schutz der Berufsgenossenschaft "völlig ausreicht"?

  • Die Entschädigungsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung reichen oft nicht aus, um die finanziellen Belastungen dauerhafter Invalidität auszugleichen.
  • Die Leistungen der Berufsgenossenschaft sind vom Gesetzgeber begrenzt und lassen sich nicht dem individuellen Bedarf des Unternehmens anpassen.
  • Die gesetzliche Unfallversicherung leistet erst bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit, wenn diese mindestens 20 % beträgt, während die private Unfallversicherung bereits ab 1 % Invalidität zahlt.
  • Fallen wichtige Führungskräfte oder Know-How-Träger aus, kann die Liquidität eines Unternehmens leiden.

Welche steuerlichen Vorteile entstehen dem Unternehmen?

Vom Arbeitgeber gezahlte Beiträge zur Gruppenunfallversicherung sind Betriebsausgaben und führen zu einer Minderung der Steuerlast. Die Regelung zur Pauschalversteuerung der Beiträge nach § 40 b Abs.3 gilt nur in Verbindung mit der Vereinbarung des Direktanspruches! Zwei Varianten ergeben sich bei diesen Verträgen für "Fremde Rechnung":

  • Der Arbeitnehmer hat einen direkten Rechtsanspruch auf die Versicherungsleistungen.
    • Die vom Arbeitgeber gezahlten Beiträge, sind steuerpflichtiger Arbeitslohn und unterliegen dem Lohnsteuerabzug.
    • Die erbrachten Versicherungsleistungen sind steuerfrei.
    • Rentenzahlungen sind mit dem Ertragsanteil zu versteuern und Todesfallleistungen fallen unter die Erbschaftssteuer.
    • Der Arbeitnehmer kann die zu versteuernden Beiträge als Werbungs- und/oder Sonderausgaben steuerlich geltend machen.
  • Der Arbeitnehmer hat keinen direkten Rechtsanspruch auf die Versicherungsleistungen.
    • Der Arbeitnehmer hat keinen direkten Rechtsanspruch auf die Versicherungsleistungen.
    • Die vom Arbeitgeber gezahlten Beiträge, sind im Versicherungsfall steuerpflichtige*, bis dahin steuerfrei.
    • Die erbrachten Versicherungsleistungen sind steuerfrei.

* Alle entrichteten Beiträge seit Beginn des Dienstverhältnisses werden berücksichtigt (auch bei zeitlichen Unterbrechungen oder wenn mehrere Verträge bestanden). Die Höhe der zu versteuernden Beiträge ist auf die dem Arbeitnehmer ausgezahlten Versicherungsleistungen begrenzt.

Unter diesem Produkt finden Sie Tarife, die anderen Haftpflichtprodukten nicht eindeutig zugeordnet werden können, z.B. die Vereinshaftpflicht.

Allgemein

Einen Schaden verursacht, muss dafür gerade stehen. Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie über und alles Wissenswerte zum Thema Haftung und allgemeine Haftpflichtversicherung.

Einschlägige Paragraphen für die Haftung sind insbesondere:

  • Aus Schuldverhältnissen §§ 280 ff
  • Aus unerlaubter Handlung §§ 823 ff

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Haftpflichtversicherungen finden sich in den §§ 100 bis § 124 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Den vertraglichen Rahmen gestalten Allgemeine Geschäftsbedingungen, nämlich die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB).

Arten der privaten Haftpflichtversicherung

  • Bauherrenhaftpflicht
  • Gewässerschadenhaftpflicht
  • Haus- / Grundbesitzerhaftpflicht
  • Jagdhaftpflicht
  • Privathaftpflicht
  • Tierhalterhaftpflicht

Arten der gewerblichen Haftpflichtversicherung

  • Berufshaftpflicht
  • Betriebshaftpflicht
  • Umwelthaftpflicht
  • Verkehrshaftung
  • Vermögensschadenhaftpflicht

Welche Gefahren und Schäden sind versichert?

  • finanzielle Folgen des Haus- und Grundstücksbesitzers
  • aus Ansprüchen eines Dritten auf Schadensersatz wegen Personen- und / oder Sachschäden
  • auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen
  • bei Verletzung der ihm obliegenden Pflichten

Was ist versichert?

Prüfung, ob der Versicherungsnehmer für den entstandenen Schaden verantwortlich ist, Erstattung berechtigter Forderungen und Abwehr unberechtigter Forderungen.

Wer ist versichert?

Der Haus- und Grundbesitzer als natürliche und / oder juristische Person sowie alle Personen, die in seinem Auftrag im Rahmen eines Arbeitsvertrages Tätigkeiten vornehmen.

Was ist versichert?

Die Grundabsicherung einer Hausratversicherung beinhaltet bei allen Versicherern die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel sowie Einbruch-Diebstahl. Bei Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen der Einrichtung durch diese Gefahren greift die Hausratversicherung.

Wer benötigt eine Hausratversicherung?

Jeder, der eine Wohnung oder ein Haus bewohnt, egal, ob im Eigenheim oder zur Miete. Die Hausratversicherung wird pro Haushalt abgeschlossen. Hier ist der gesamte Hausrat einer Familie oder Lebensgemeinschaft versichert. Nicht versichert ist jedoch der Hausrat eines Untermieters.

Warum Sie eine Hausratversicherung benötigten?

Der gesamte Hausrat ist zum Neuwert versichert, unabhängig von Alter und Abnutzung. Außerdem erstreckt sich der finanzielle Schutz auch auf Transport-, Lager- und Hotelkosten, sowie auf Aufräumungs-, Bewegungs- und Schutzkosten. Überdies sind die Hausratgegenstände auch vorübergehend außerhalb der Wohnung, z.B. im Urlaub, innerhalb bestimmter Fristen und Summen versichert. In der Regel sind 20 % Versicherungssumme als Entschädigungsgrenze für Wertsachen wie z.B. Schmuck, Antiquitäten oder handgeknüpfte Teppiche, vereinbart.

Worauf Sie bei der Auswahl für Ihren Kunden achten sollten:

  • Die Versicherungssumme sollte nach heutigem Neuwert ermittelt sein. Ansonsten besteht im Schadenfall eine Unterversicherung.
  • Überspannungsschäden durch Blitz sollten bis zur Versicherungssumme versichert sein.
  • Rauch-, Ruß- und Senkschäden sollten mitversichert sein.
  • Schäden durch grobe Fahrlässigkeit sollten eingeschlossen sein.
  • Elementarschäden sollten versichert sein.

Wer benötigt eine Jagdhaftpflichtversicherung?

Ein Jäger, der nach bestandener Jägerprüfung einen Jagdschein erwerben und der Jagd nachgehen will, ist nach dem Bundesjagdgesetz verpflichtet eine Jagdhaftpflichtversicherung abzuschließen.

Welche Risiken können versichert werden?

Die Jagdhaftpflichtversicherung übernimmt Schäden an fremden Personen oder Sachen, die im Rahmen der erlaubten Betätigung bei der Jagd entstehen (inclusive der Abwehr unberechtigter Ansprüche). Eingeschlossen in den Versicherungsschutz ist in der Regel die Hunde-Haftpflichtversicherung für einen oder mehrere Jagdgebrauchshunde des Jägers.

Welche Gefahren sind versichert?

Die Spezial-Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeug-, Handwerks- und Handelsbetriebe umfasst als Grunddeckung die Allgemeine Betriebshaftpflicht, sowie Betriebs- und branchenübliche Nebenrisiken:

  • Auslandsreisen / indirekter Export
  • vertraglich übernommene Haftung, z.B. als Mieter
  • Verlängerung der Verjährungsfrist bei Gewährleistungsansprüchen bis zu 1 Jahr
  • Allmählichkeits- und Abwässerschäden, sofern keine Umweltschäden
  • Mietsachschäden anlässlich Geschäftsreisen
  • Be- und Entladeschäden
  • Beschädigung, Vernichtung und Abhandenkommen von zur Reparatur usw. übernommen fremden Kraftfahrzeugen und Anhängern (bei Handelsbetrieben nur nach besonderer Vereinbarung)
  • Hub- und Gabelstapler, sonstige nicht versicherungs- / nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge
  • Arbeitsmaschinen
  • Produkthaftpflicht
  • Zusicherungshaftung

Bei Bedarf können Deckungserweiterungen vereinbart werden wie:

  • direkter Export und / oder Montagearbeiten im europäischem Ausland
  • sonstige Mietsachschäden
  • Beschädigung, Vernichtung und Abhandenkommen von im fremden Kraftfahrzeug befindlichem
  • zusätzlichen Wageninhalt; ausgenommen Geld, Wertpapiere (einschließlich Sparbücher, Scheckhefte, Scheck- und Kreditkarten), Kostbarkeiten und anderen Wertsachen und Ansprüche wegen Schäden an Lastkraftwagen mit über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht, an Zugmaschinen, Arbeitsmaschinen und Kraftomnibussen

Folgende Bedingungen gelten:

  • Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung
  • Spezial-Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeug-, Handwerks- und Handelsbetriebe
  • Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen

Was beinhaltet die Kfz-Versicherung?

  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Kaskoversicherung (Teilkasko / Vollkasko)
  • Schutzbrief
  • Insassenunfall
  • Fahrerschutz

Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Kfz-Haftpflichtversicherung gehört zu den Pflichtversicherungen (§ 1 Pflichtversicherungsgesetz). Die Kfz-Haftpflichtversicherung dient zur finanziellen Absicherung gegenüber geschädigten Dritten im Straßenverkehr. Jeder Halter eines Kraftfahrzeugs ist verpflichtet eine entsprechende Haftpflichtversicherung zur Nutzung des Fahrzeugs im Straßenverkehr abzuschließen.

Kaskoversicherung

Die Kaskoversicherung bietet einen zusätzlichen Schutz für Schäden am Kraftfahrzeug des Versicherungsnehmers. Sie bietet Versicherungsschutz bei Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust des Fahrzeugs. In der Kaskoversicherung unterscheidet man die Teilkasko- und Vollkaskoversicherung.

Die Teilkaskoversicherung bietet im allgemeinen Schutz vor:

  • Brand oder Explosion
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub
  • unmittelbare Einwirkung Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
  • Zusammenstoß mit Haarwild nach dem Bundesjagdschutzgesetz
  • Glasbruchschäden
  • Kurzschlussschäden
  • Marderbiss ohne Folgeschäden

Da es sich bei der o.g. Teilkaskodeckung um den allgemeinen / Basisschutz handelt, bietet jedes Versicherungsunternehmen eine Erweiterung der Leistungen an. Somit bietet sich für den Versicherungsnehmer an, den Deckungsschutz seinen Wünschen entsprechend zu modifizieren.

Die Vollkaskoversicherung ist eine Ergänzung zur Teilkaskoversicherung und beinhaltet den Versicherungsschutz:

  • Schäden durch Vandalismus oder der mutwilligen Beschädigung Dritter am Fahrzeug des Versicherungsnehmers
  • Schäden am eigenen Kraftfahrzeug durch einen selbstverschuldeten Unfall

Auch in der Vollkaskoversicherung bieten die Versicherungsunternehmen eine Erweiterung der Leistungen an. Für die Teil- und Vollkaskoversicherung kann der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung wählen. Die gängigen Selbstbeteiligungen sind z.B. VK 300 € SB + TK 150 € SB, VK 300 € SB + TK 0 € SB, VK 500 € SB + 150 € SB etc. Diese können je nach Versicherungsunternehmen variieren.

Schutzbrief

Bei Einschluss eines Schutzbriefes über den Versicherer erhält der Versicherungsnehmer Hilfe im Fall einer Panne, eines Unfalls, eines Diebstahls oder teilweise für sich selbst (Personenhilfe).

  • Pannenhilfe: Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des versicherten Kraftfahrzeugs am Unfall- / Pannenort
  • Abschleppen: Transport in die nächste Werkstatt
  • Fahrzeugbergung
  • Transport der (berechtigten) Insassen zum Zielort und zurück zum Fahrzeug per Mietwagen, Bahn oder Flug
  • Fahrzeug-Rücktransport (meist nur aus dem Ausland)
  • Ersatzteil-Versand (meist nur aus dem Ausland)
  • Ersatzfahrer: Stellung eines Ersatzfahrers
  • Fahrzeugunterstellung
  • Übernachtungskosten
  • Nutzungsausfall etc.

Insassenunfallversicherung

Anders als bei einer allgemeinen Unfallversicherung haben die versicherten Personen Versicherungsschutz nur für erlittene Unfälle durch rechtmäßigen Gebrauch eines versicherten Kraftfahrzeugs. Die Insassenunfallversicherung wird hauptsächlich als Pauschalsystem angeboten, auch nach der Anzahl von Plätzen oder Personen.

Auf Grund der Neuregelung im Rahmen des VVG haben die Insassen aus der Betriebsgefahr des Fahrzeugs heraus generell Versicherungsschutz über die Kfz-Haftpflichtversicherung. Aus diesem Grund erachten die Experten diese Art des Versicherungsschutzes als überflüssig.

Fahrerschutzversicherung

Die Fahrerschutzversicherung bietet den Versicherungsschutz bei der Entschädigung durch selbst- oder mitverschuldeten Unfälle für die berechtigten Fahrer in der Kfz-Haftpflichtversicherung (auch Versicherungsnehmer). Übernahme der Kosten wie:

  • Verdienstausfall
  • Haushaltshilfe
  • Umbaumaßnahmen
  • Hinterbliebenenrente
  • Schmerzensgeld (bei einem unfallbedingten stationären Krankenhausaufenthalt von mindestens 5 Tagen) etc.

Die Kreditversicherung deckt entstandene Verluste im allgemeinen Geschäftsverkehr ab. Die folgenden Sparten sind zu unterscheiden: der Ratenschutz bei Arbeitslosigkeit, die Forderungsausfall-Versicherung (Delkredere- bzw. Warenkreditversicherung) sowie die Kautionsversicherung.

Forderungsausfall-Versicherung

Forderungsausfälle in deutschen Unternehmen steigen dramatisch an. Und so kann jede einzelne Insolvenz einen Dominoeffekt auslösen: Zahlt der Kunde nicht, gerät häufig auch der Lieferant in Liquiditätsengpässe. Er kann in der Folge seinerseits oft seine Rechnungen nicht mehr pünktlich begleichen. Selbst wenn es nicht zum Schlimmsten kommt, verschlechtern unvorhergesehene Forderungsausfälle die Bonität des Unternehmens. Muss dann ein Kredit aufgenommen werden, fallen zusätzlich noch Finanzierungskosten an.

Die Lösung: Mit einer Forderungsausfall-Versicherung kann sich ein Unternehmen vor diesem Risiko schützen.

Versichert sind die Ausfälle von Forderungen im In- und Ausland einschließlich Mehrwertsteuer aus Warenlieferungen, Werk- oder Dienstleistungen bei Zahlungsverzug oder Zahlungsunfähigkeit gegenüber Privat- und Firmenkunden.

Hat der Inlandskunde zwei Monate nach Fälligkeit die Rechnung noch nicht bezahlt (Nichtzahlungstatbestand), erhält der Kunde von der Gesellschaft eine Entschädigung. Man müssen nicht die Insolvenz des Kunden abwarten und sicher sich schnelle Liquidität.

Bei ausländischen Kunden übernimmt die Gesellschaft für den Kunden das Inkassoverfahren. Zahlt der Auslandskunde dennoch nicht, erhält man ebenfalls eine Entschädigung.

Kautionsversicherung

Ein wachsendes Sicherheitsbedürfnis - sowohl der öffentlichen als auch der privaten Auftraggeber - ist maßgeblich dafür verantwortlich, dass Aufträge ohne Vereinbarung eines Sicherheitseinbehaltes kaum noch vergeben werden. Der daraus resultierende Avalbedarf führt zwangsläufig zu einer Einengung des Finanzierungsspielraums, weil jede Bürgschaft voll auf den Kreditrahmen eines Unternehmens bei der Bank angerechnet wird.

Mit der Kautionsversicherung hat man zum Beispiel die Möglichkeit den Finanzierungsspielraum für zusätzliche Investitionen zu erweitern oder gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Je nach Absicherungsbedarf bieten die Gesellschaften entsprechende Lösungen an:

Kautionsversicherung: Diese bietet Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für kleine und mittelständische Unternehmen aller Branchen sowie Existenzgründer. Ganz individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten können Sie die notwendigen Avalarten vereinbaren.

Hier eine Auswahl der zahlreichen Avalarten zur Absicherung von:

  • Mängelansprüchen (früher Gewährleistungsansprüche)
  • Vertragserfüllung nach § 631 ff. BGB (vertragsgemäße Ausführung und Gewährleistung)
  • Vertragserfüllung nach § 632 a Abs.3 BGB (Verbraucherbürgschaft, FoSiG)
  • An- und Vorauszahlungen
  • Verpflichtungen aus gewerblichen Mietobjekten
  • Warenlieferungen Forderungen aus Mineralöllieferungen
  • Rekultivierungsverpflichtungen Verpflichtungen gegenüber Zollbehörden
  • Forderungen nach § 14 Arbeitnehmerentsendegesetz
  • Wertguthaben bei vereinbarter Altersteilzeit
  • Erschließungsmaßnahmen
  • Zeitguthaben aus Arbeitszeit- und Entgeltkonten
  • Forderungen aus Angebotsabgaben (Bietungen)
  • Forderungen nach Bundesimmissionsschutzgesetz
  • Forderungen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
  • Forderungen aus dem BSP System IATA
  • Forderungen aus vorläufig vollstreckbaren Urteilen (Prozessbürgschaft)
  • Bauhandwerkerforderungen nach § 648a BGB Dienstleistungsverträgen Mitarbeiterbeteiligungen

Insolvenzabsicherung für Reiseveranstalter

Anbieter von Pauschalreisen müssen seit 1994 (gemäß § 651k BGB) ihren Kunden gegenüber die Absicherung des gezahlten Reisepreises, für den Fall ihrer Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz, nachweisen. Als Nachweis einer Insolvenzabsicherung dient die Ausgabe von Sicherungsscheinen an die Reisenden.

Kunst

Kunstobjekte unterliegen vielen Gefährdungen: Durch Wasser und Feuchtigkeit, durch Feuer und Rauch, durch Diebstahl und Vandalismus, durch Transport und Lagerung. Kunstobjekte sind einzigartig und unwiederbringlich. Schäden an ihnen wiegen ungleich schwerer als Schäden an Gegenständen des täglichen Gebrauches.

Juwelen, Schmuck und Pelze

Sie stellen ein beachtliches Sachvermögen dar, das auf Reisen und zu Hause vielen Gefahren ausgesetzt ist. Durch Verlust, Zerstörung oder Beschädigung können einzigartige Werte verloren gehen. Individueller Versicherungsschutz schützt diese Werte.

Landwirtschaft

Alle Landwirte tragen besonders hohe Risiken. Da können im Schadenfall schnell die wirtschaftliche Existenz des Betriebes und damit die Lebensgrundlage gefährdet sein. Als landwirtschaftlicher Unternehmer ist man in der Regel nicht in der Lage, für den Fall der Fälle ausreichend eigene Rücklagen zu bilden.

Tarife für ein Kombiprodukt sind unter den einzelnen Produktbausteinen wie zum Beispiel Gebäudeversicherung (gewerblich) zu finden.

Der Deckungsumfang der einzelnen Versicherungsbausteine beinhaltet:

Gebäude- und Inhaltsversicherung

Die landwirtschaftliche Gebäude- und Inhaltsversicherung deckt Sachschäden bis zum vollen Wiederherstellungswert ab. Sie beinhaltet wahlweise die reine Feuerdeckung oder als Gesamtpaket Schäden durch Feuer, Sturm inkl. Hagel, Leitungswasser, Glasbruch, innere Unruhen, Streik oder Aussperrung, böswillige Beschädigung, Fahrzeuganprall, Rauch, Überschallknall und nach besonderer Vereinbarung Elementarschäden (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch).

Haftpflichtversicherung

Die landwirtschaftliche Betriebshaftpflichtversicherung sichert die Grundrisiken ab, die aus dem Betrieb des Unternehmens entstehen können. Die Umwelthaftpflicht und die Privathaftpflicht sind dabei fester Bestandteil der Betriebshaftpflichtversicherung. Die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung, die Umweltschadensversicherung und die Feuerhaftungsversicherung können dazu gewählt werden. Bei landwirtschaftlichen Betrieben mit Pferdehaltung sind auch eigene Pferde, Pensionspferde und die Reitlehrertätigkeit versicherbar.

Technische Versicherung

Die technische Versicherung bietet Versicherungsschutz für elektrotechnische und elektronische Anlagen und Geräte sowie stationäre und fahrbare Maschinen. Es handelt sich um eine umfangreiche Allgefahrendeckung, d.h. es sind alle Gefahren, soweit sie nicht ausdrücklich als Ausschluss genannt sind, versichert. So sind beispielsweise Schäden abgesichert bei Ungeschicklichkeit, Bedienungsfehlern, Fahrlässigkeit, Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehlern, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen sowie Kurzschluss, Überstrom und Überspannung. Versichert werden u.a. Steuerungsanlagen von Lüftungs-, Heizungs-, Melk- und Fütterungstechnik sowie Mahl- und Mischanlagen, Notstromaggregate und natürlich fahrbare Maschinen, wie Mähdrescher und Rübenroder.

Pauschale Tierseuchen- und Tierdiebstahlversicherung

In der pauschalen Tierversicherung können kleinere und mittlere Tierbestände gegen bestimmte anzeigepflichtige Tierseuchen (z.B. Maul- und Klauenseuche, Schweinepest, Tuberkulose, BSE und Aujeszkysche Krankheit) und Diebstahl versichert werden. Für größere und spezialisierte Tierhaltungen bietet sich die Ertragsschadenversicherung an.

Transportversicherung

Die Transportversicherung schützt Sie bei Transportschäden. Und zwar sowohl bei Inlandstransporten als auch bei Transporten von und nach Anrainerstaaten. Egal ob Sie selbst transportieren oder ob Sie Ihre Güter einem Frachtführer / Spediteur übergeben. Versichert sind: Transporte von hergestellten landwirtschaftlichen Erzeugnissen und landwirtschaftlichen Handelswaren, als Arbeitsgeräte mitgeführte Maschinen, Werkzeuge und Apparate, gelegentliche Transporte für Dritte.

Waldbrandversicherung

Der Versicherungsschutz umfasst Schäden verursacht durch:

  • Brand
  • Blitzschlag
  • Explosion

Versicherungsschutz gegen Brand bei Weihnachtsbaumkulturen sowie bei geschlagenen Holzbeständen nach Kalamitäten oder für Holz im Eigentum des Holzkäufers kann gesondert vereinbart werden. Versichert sind:

  • stehende, wachsende Waldbestände (Waldversicherung)
  • geschlagene Holzbestände - solange sie am Gewinnungsort im Wald lagern und noch Eigentum des Waldbesitzers sind (Holzschlagversicherung)

Nicht versichert sind:

  • Waldbestände, deren Verwertung als Weihnachtsbaum, Zierpflanze oder Schmuckreisig vorgesehen ist
  • Wälder und Holzbestände, die nicht mehr Eigentum des Versicherten sind
  • geschlagenes Holz, das noch Eigentum des Versicherten ist, aber z.B. durch Sturm oder Insektenschäden in außergewöhnlichen Mengen angefallen ist

Was zahlt die Waldbrandversicherung im Schadenfall?
Die Entschädigungsleistung für stehende und wachsende Waldbestände ergibt sich aus den vertraglich vereinbarten Versicherungssummen, die nach einem dem Vertrag zugrunde gelegten Wertermittlungsverfahren (Versicherungsmethode) festgelegt worden sind. Man unterscheidet zwischen drei möglichen Versicherungswertmethoden:

1. Pauschale Kulturkostenversicherung (Pauschalmethode): Ersetzt werden die vertraglich vereinbarten Kulturkosten ohne Rücksicht auf das Alter des geschädigten Bestandes. Eventuelle Restwerterlöse aus Brandholzresten fallen bei der Pauschalversicherung dem Waldeigentümer zu.

Die pauschale Kulturkostenversicherung ist anwendbar für Waldbestände, bei denen eine Prognose des altersbedingten Wertzuwachses nicht möglich oder ein Wertzuwachs nicht zu erwarten ist. Darüber hinaus ist sie anwendbar bei geringwertigen Beständen mit hohen Kulturkosten oder älteren, über 40-jährigen Beständen mit möglichen Restwerterlösen.

Der nach der Pauschalmethode gebotene Versicherungsschutz sichert den Waldbesitzer ab, damit er der waldgesetzlichen Verpflichtung zur Wiederaufforstung einer geschädigten Waldfläche nachkommen kann.

2. Versicherung zum Teilwert (Teilwertmethode): Ersetzt werden die vertraglich vereinbarten Kulturkosten mit altersabhängiger Zinsaufrechung. Die Versicherung zum Teilwert ist nur anwendbar für 1 bis 40-jährige Waldbestände.

3. Versicherung zum Vollwert (Vollwertmethode): Ersetzt wird der für den geschädigten Waldbestand nach einer anerkannten Waldwertrechnungsmethode ermittelte Wert unter Berücksichtigung des Alters der Bestockung. Die Berechnungsgrundlagen der Wertermittlung werden vertraglich festgelegt.

Die Versicherung zum Vollwert ist für alle Waldbestände anwendbar. Besonders geeignet ist diese Methode für die Versicherung von Jungbeständen, da nach einem Brand in Kulturen, Dickungen oder Stangenhölzern nicht mit Restwerterlösen zu rechnen ist. Bei Althölzern wird ein etwaiger Erlös aus verwertbaren Brandholzresten von dem ermittelten Wert abgezogen.

Im Gegensatz zu der Pauschalmethode führt die Versicherung der Waldbestände nach der Voll- und Teilwertmethode entsprechend den Kapitalisierungsvorgaben automatisch mit dem fortschreitenden Alter zur Steigerung des zu erwartenden Entschädigungswertes.

Warum eine Luftfahrtversicherung?

Die Luftfahrtversicherung bietet ein umfassendes Schutzkonzept, das alle für ein Luftfahrzeug abzuschließende Versicherungen in einer Police zusammenfasst.

Die Bündelung beinhaltet folgende Sparten:

  • Luftfahrt-Halter-Haftpflichtversicherung
  • Luftfrachtführer-Haftpflichtversicherung
  • Luftfahrzeug-Kaskoversicherung
  • Sitzplatz-Unfallversicherung

Es ist z.B. nicht erforderlich, alle vier in der Police zusammengefassten Versicherungen zur gleichen Zeit abzuschließen.

Luftfahrt-Halter-Haftpflichtversicherung

Gemäß §43 Luftverkehrsgesetz haften der Halter eines Luftfahrzeuges für einen - auch unverschuldet - außerhalb des Luftfahrzeuges entstandenen Personen- und Sachschaden ohne Rücksicht auf die Rechtswidrigkeit Ihrer Schadenzufügung und unter Einschluss von Schadenfällen, die infolge höherer Gewalt eintreten. Gemäß §44 Luftverkehrsgesetz ist der Luftfrachtführer verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, wenn Passagiere an Bord eines Luftfahrzeuges oder beim Ein- und Aussteigen getötet, körperlich verletzt oder gesundheitlich geschädigt werden.

Luftfahrzeug-Kaskoversicherung

Im Rahmen der Luftfahrzeug-Kaskoversicherung werden Schäden durch Verlust-, oder die Beschädigung des Luftfahrzeuges am Boden, auf dem Wasser sowie während des Transportes ersetzt.

Sitzplatz-Unfallversicherung

Der Versicherungsschutz der Sitzplatz-Unfallversicherung und der obligatorischen Passagier-Unfallversicherung erstreckt sich auf Unfälle, von denen die Insassen in ursächlichem Zusammenhang mit dem Betrieb des Luftfahrzeugs betroffen werden. Der Versicherungsschutz dauert vom Besteigen bis zum Verlassen des Luftfahrzeuges unter Einschluss von Unfällen während des Ein- und Aussteigens. Die Unfallversicherung kann für alle Insassen eines Luftfahrzeuges (Besatzung und Fluggäste) abgeschlossen werden; sie wird in der Regel für den Todesfall und den Invaliditätsfall beantragt.

Bei der Maschinenversicherung wird grundsätzlich zwischen stationären und mobilen Maschinen unterteilt. Da für fahrbare und transportable Geräte infolge ihrer spezifischen Einsatzmöglichkeiten besondere und zusätzliche Risiken gelten, wurden für diesen Risikobereich das Bedingungswerk der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Maschinen- und Kaskoversicherung von fahrbaren oder transportablen Geräten (ABMG) geschaffen. Es gilt für Baugeräte und sonstige Sachen, beispielsweise für Erdbewegungsgeräte, Hebegeräte, landwirtschaftliche Geräte usw.

Abgesichert sind Schäden durch menschliches Versagen, technische Gefahren und höhere Gewalt, insbesondere durch:

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel
  • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
  • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung sowie durch Sturm, Frost, Eisgang, Erdbeben, Überschwemmung oder Hochwasser

Deckungsvarianten:

Komplettdeckung

Die Komplettdeckung umfasst alle Gefahren des täglichen Einsatzes inklusive der inneren Betriebsschäden, wie z.B.:

  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Einfacher Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus
  • Bedienungsfehler
  • Ungeschicklichkeit
  • Böswilligkeit, Sabotage Dritter
  • Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel
  • Über- oder Unterdruck
  • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
  • Naturgewalten (Hochwasser, Sturm, Frost, Erdbeben)
  • Transporte (ausgenommen Seetransporte)

Kaskodeckung

Die Kaskodeckung umfasst viele Gefahren des täglichen Einsatzes mit Ausnahme der inneren Betriebsschäden und des betriebsbedingten Verwendungsrisikos.

MTV-Deckung

Die MTV-Deckung (Maschinen-Teilversicherung) umfasst analog der Kfz-Teilkaskoversicherung die nachfolgend genannten Gefahren:

  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub
  • Sturm, Frost, Eisgang
  • Erdbeben, Überschwemmung, Hochwasser
  • unbefugter Gebrauch durch Betriebsfremde
  • Bruchschäden an der Verglasung
  • Kurzschluss an der Verkabelung

Die Maschinenversicherung gewährt Versicherungsschutz für stationäre Maschinen gegen unvorhergesehen eintretende Sachschäden, insbesondere verursacht durch:

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
  • Versichert werden können sämtliche stationären Maschinen und maschinellen Anlagen, wie z.B. Werkzeugmaschinen (Dreh, Fräs- und Bohrmaschinen), Strömungsmaschinen (Dampfturbinen, Kreiselpumpen), Druckmaschinen (Tiegel, Rotations- und Offsetmaschinen), Holzbearbeitungsmaschinen (Gatter, Pressen) und sonstige technische Anlagen.

Im Teilschadenfall werden die notwendigen Reparaturkosten, wie z.B. Kosten für Ersatzteile, Lohnkosten und lohnabhängige Kosten, auch Mehrkosten für Sonntags-, Nacht- und Feiertagsarbeiten, De- und Remontagekosten, Transportkosten und auch Mehrkosten für Eil- und Expressfrachten ersetzt. Im Totalschadenfall wird der Zeitwert abzgl. Rest- bzw. Schrottwert ersetzt. Die Entschädigungsleistung wird jeweils um den vereinbarten Selbstbehalt gekürzt.

Der Unternehmer trägt die Gefahr vom Einrichten der Baustelle bis zur Fertigstellung und Übernahme durch den Auftraggeber. Für diesen Zeitraum bietet die Montageversicherung einen nahezu lückenlosen Versicherungsschutz. Neben der wirtschaftlichen Absicherung im Schadenfall kann das Montageunternehmen in seiner Kalkulation anstelle unsicherer Risikozuschläge feste Beträge verwenden.

Was wird versichert?

Als Montageobjekt: Konstruktionen aller Art, Maschinen, maschinelle- und elektrische Einrichtungen, Apparate, zugehörige Reserveteile etc.

Als Montageausrüstung: Geräte, Werkzeuge, Gerüste, Krane etc.

Als fremde Sachen: Alle Gegenstände, die unter die Ausschlussbestimmungen der Haftpflichtversicherung - "Bearbeitungsschaden" - fallen.

Montageausrüstung und fremde Sachen können nur zusammen mit dem Montageobjekt versichert werden.

Welche Schäden und Gefahren sind versichert?

Unvorhergesehen eintretende Schäden an und Verluste von versicherten Sachen, die während der Versicherungsdauer entstehen und zurückzuführen sind beispielsweise auf:

  • Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit
  • Bedienungsfehler oder unsachgemäße Handhabung
  • Konstruktions-, Guss- oder Materialfehler, Berechnungs- und Werkstättenfehler oder Montagefehler
  • Betriebsunfälle oder sonstige unglückliche Zufälle
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • höhere Gewalt
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl

Welche Schäden und Gefahren sind nicht versichert?

Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers, Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, hoheitliche Eingriffe, normale Witterungseinflüsse, Kernenergie und Verluste, die bei Bestandskontrollen festgestellt werden, sowie Schäden als Folge von Betriebseinflüssen während der Erprobung.

Was wird im Schadenfall ersetzt?

Die Montageversicherung zahlt Ihnen bis zur Höhe der Versicherungssumme die Kosten für die Wiederherstellung der beschädigten Sache in den Zustand vor Schadeneintritt. Aufräumungs- und Bergungskosten gelten mit bis zu einem bestimmten %-Satz der Versicherungssumme für das Objekt mitversichert. Der Versicherungsnehmer trägt von jedem Schaden den vereinbarten Selbstbehalt. Mehrkosten für Änderungen und Kosten für die Beseitigung eines Mangels an der versicherten Sache werden nicht ersetzt.

Wie hoch ist die Versicherungssumme?

Für das Montageobjekt: Voller Kontraktpreis, mindestens jedoch die Selbstkosten.

Für die Montageausrüstung: Neuwert aller versicherten Sachen.

Für fremde Sachen: Summe gemäß Vereinbarung auf erstes Risiko.

Was ist sonst noch wichtig?

Alle an dem Vertrag mit dem Besteller beteiligten Subunternehmer sind mitversichert, soweit deren Lieferungen und Leistungen in der Versicherungssumme enthalten sind.

Um lückenlosen Versicherungsschutz gewährleisten zu können sollte sich an die Montageversicherung eine Maschinenversicherung für die entsprechenden Maschinen anschließen.

Unter einem Multilineprodukt versteht man eine Allgefahrendeckung. Hier gelten generell alle Sachen und Gefahren mitversichert, die nicht durch entsprechende Vereinbarungen in den Bedingungen separat ausgeschlossen werden.

Als Allgefahrendeckung bezeichnet man den Versicherungsschutz, der sich über alle Gefahren erstreckt. Das sind in der Regel die Zerstörung, Beschädigung, Abhandenkommen auf Grund Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub von versicherten Sachen, sowie Schäden durch unvorhersehbare und nicht abwendbare Ereignisse - es sei denn, dass diese durch die Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind, bzw. der Ausschluss vom Versicherungsnehmer gewünscht wurde.

Was ist sonst noch wichtig?

  • Betriebsfahrzeuge
  • Betriebshaftpflicht, Zusatz- und Umwelt-Haftpflicht
  • Geschäftsgebäude
  • Geschäftsinhalt
  • evtl. vorhandene Glas- und Werbeanlagen
  • Elektronik Ertragsausfall infolge Betriebsunterbrechung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Transportdeckung etc.

Muliltlineprodukte sind in der Regel spezialisiert auf bestimmte Betriebsarten oder -gruppen.

Wofür wird eine Musikinstrumentenversicherung benötigt?

Eine Privatperson, Verein oder Orchestermitglied kann sein Musikinstrument mit Zubehör gegen Beschädigungen und Verlust zum Zeitwert versichern.

Welche Schäden sind versicherbar?

  • Transportmittelunfall
  • Diebstahl
  • Abhandenkommen etc.

Wozu eine Privathaftpflichtversicherung da ist:

Für jeden Schaden, den Ihr Kunde verursacht, haftet er in unbegrenzter Höhe. Ob aus Leichtsinn oder Unachtsamkeit, die Gründe spielen keine Rolle. Die Privathaftpflichtversicherung schützt vor Ansprüchen auf Schadenersatz bis zu der vereinbarten Deckungssumme, auch die Familie.

Wer eine Privathaftpflichtversicherung benötigt:

Grundsätzlicher jeder. Jedoch ist die Privathaftpflicht von Kindern und Ehepartnern im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung für den Versicherungsnehmer im Familientarif mitversichert. Auch wenn man nicht verheiratet ist, kann der Lebenspartner in die Privathaftpflichtversicherung aufgenommen werden. Zusätzlich gibt es Single-Angebote.

Warum Sie eine Privathaftpflichtversicherung benötigen:

Nachbars Scheibe zu ersetzen, davon geht die Welt nicht unter. Solche kleineren Missgeschicke lassen sich notfalls auch mit eigenen Mitteln aus der Welt schaffen. Existenz bedrohend wird es dann, wenn Sie oder ein Familienmitglied einen Dritten verletzten, zum Beispiel, wenn man als Fußgänger oder Radfahrer einen Verkehrsunfall verursacht. Was da an Schadenersatzforderungen auf Sie und Ihre Familie zukommen kann, ist nicht auszudenken. In schlimmen Fällen können dies Schmerzensgeldzahlungen oder lebenslange Renten sein, die Aufwendungen in Millionenhöhe erfordern. Die Aufgabe der Privathaftpflichtversicherung umfasst die Prüfung, ob und in welcher Höhe Sie für einen Schaden haften müssen und erfüllt berechtigte Ansprüche an Ihrer Stelle. Weiter wehrt die Privathaftpflichtversicherung unberechtigte Ansprüche für Sie ab. Die Privathaftpflichtversicherung ist zwar keine Pflichtversicherung, wird aber auch vom Verbraucherschutz als die wichtigste Versicherung überhaupt angesehen.

Worauf man bei der Auswahl achten muss:

Es gibt unter den Produkten am Markt deutliche Preis und Qualitätsunterschiede. Leistungsstarke und teure Produkte versichern sogar Schäden an geliehenen Sachen, Ferienwohnungen im Ausland und Gefälligkeitshandlungen.

Folgendes sollte in der Privathaftpflichtversicherung enthalten sein:

  • Schäden durch nicht deliktfähige Kinder
  • Forderungsausfalldeckung
  • Schlüsselverlust

Prüfen Sie Ihre Bedürfnisse und wählen Sie danach Ihren Versicherungsschutz.

Wie viel Sie absichern sollten:

Die Versicherungssumme sollte so hoch wie möglich sein, da Sie auch unbegrenzt für einen Schaden haften. Jedoch sollten die Leistungen neben der Versicherungssumme auch entsprechend umfangreich sein.

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt das Kostenrisiko des Unternehmers in einem Rechtsstreit. Sowohl die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt als auch für Gutachten und das Gerichtsverfahren sind Gegenstand der Rechtsschutzversicherung. Eine Rechtsschutzversicherung umfasst die Leistungsbereiche Firmen-, Verkehrs-, Arbeits- und Mietrechtsschutz.

Innerhalb dieser Bereiche gibt es folgende Leistungsarten:

  • aktiver Schadensersatzrechtsschutz
  • Strafrechtsschutz
  • Verwaltungsrechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz
  • Sozialgerichtsrechtsschutz
  • Steuerrechtsschutz

Je nach Produkt und betroffener Leistungsart besteht Versicherungsschutz erst ab Gericht z.B. Steuerrechtsschutz.

Einige Produkte beinhalten auch noch folgende Besonderheiten:

  • Spezial-Strafrechtsschutz
  • Vertragsrechtsschutz für Hilfsgeschäfte

Eine Rechtsschutzversicherung für Selbständige wird häufig im Paket mit einer privaten Rechtsschutzversicherung angeboten. Je nach Versicherer ist der Versicherungsschutz individuell zu gestalten.

Wichtige Ausschlüsse:

  • Wettbewerbsrecht
  • eigene Baumaßnahmen
  • Firmen Vertragsrechtsschutz
  • Patent- und Urheberrecht

Ebenfalls ausgeschlossen sind Schadenfälle, deren Ursprung vor Vertragsbeginn lag bzw. innerhalb der Wartezeit (in der Regel 3 Monate) eingetreten sind.

Wozu eine Rechtsschutzversicherung da ist:

Eine Rechtsschutzversicherung dient dazu, das Kostenrisiko bei einem Rechtsstreit abzudecken. Kommt es also im privaten Leben, im Beruf oder im Straßenverkehr zu einem Streitfall, der sich nicht gütlich klären lässt, so übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten wie z.B. Anwaltsgebühren, Zeugengelder, Sachverständigenhonorare und anfallende Gerichtskosten.

Wer eine Rechtsschutzversicherung benötigt:

Privatrechtsschutz: Jeder. Mitversichert sind Kinder im Vertrag der Eltern während der Schulzeit, der Berufsausbildung und des Studiums. Die Mitversicherung endet mit der erstmaligen Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit oder mit Heirat.

Berufsrechtsschutz: Jeder abhängig beschäftigte Arbeitnehmer und Beamte.

Verkehrsrechtsschutz: Jeder, der am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt.

Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz: Jeder Mieter eines Hauses oder einer Wohnung für Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis. Jeder Eigentümer von selbstgenutzten Wohnungen, Häusern und Grundstücken für nachbarrechtliche Streitigkeiten und Anliegerabgaben.

Wozu Sie eine Rechtsschutzversicherung benötigen:

Ob Unfall, Kündigung oder Ärger mit den Nachbarn - häufig können Streitfälle nur vor Gericht geklärt werden. Doch sind Recht haben und Recht bekommen oft Zweierlei. Hier zahlt sich eine Rechtsschutzversicherung aus. Nur so lässt sich das eigene Recht ohne finanzielle Risiken durchsetzen.

Privatrechtsschutz: Der Privatrechtsschutz bietet eine Absicherung für die Rechtsangelegenheiten des täglichen Lebens. Abgesichert sind z.B. Streitigkeiten mit Telefonanbietern (Vertragsrechtsschutz), mit dem Finanzamt (Steuerrechtsschutz) oder mit dem Renten- oder Krankenversicherungsträger (Sozialgerichtsrechtsschutz).

Berufsrechtsschutz: Abgesichert sind hier u.a. Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber oder Dienstherren, beispielsweise bei einer unberechtigten Kündigung oder bei Nichtzahlung von Gehältern.

Verkehrsrechtsschutz: Versichert sind alle Streitigkeiten die aus dem Lebensbereich Straßenverkehr entstehen. So haben Sie Versicherungsschutz bei schlechten Werkstattleistungen (Vertragsrechtsschutz) und bei der Abwicklung von Leasing- und Finanzierungsverträgen. Weiterhin hilft der Rechtsschutz im Falle eines Unfalls die Ansprüche gegen den Verursacher durchzusetzen (Schadenersatzrechtsschutz).

Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz: Erhält der Mieter einer Wohnung eine zu hohe Nebenkostenabrechnung (Mietrechtsschutz), hilft die Rechtsschutzversicherung bei der Durchsetzung der Ansprüche. Als Eigentümer einer selbstbewohnten Immobilie kann man mit dem Nachbarn in Streit geraten. Die Gründe dafür können z.B. sein, dass er eine Garage zu nah an die Grundstücksgrenze baut oder Bäume und Sträucher nicht schneidet, die dann in das eigene Grundstück hineinwachsen. Sollte der Streit eskalieren trägt die Rechtsschutzversicherung die entstehenden Kosten.

Worauf man bei der Auswahl achten muss:

Obwohl sich die Rechtsschutzversicherungsprodukte in vielen Bereichen ähneln gibt es doch einige Punkte, auf die man bei der Absicherung achten sollte:

  • Für Personen die in Ihrem Berufsleben für andere verantwortlich sind (Lehrer, Krankenpfleger usw.), sollte der Spezial-Strafrechtsschutz abgesichert sein.
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht sollte mitversichert sein (fehlt bei einigen Basisprodukten). Alle Rechtsschutzversicherer bieten Kombinationspolicen für die Dinge des täglichen Lebens. Diese versichern in einem Vertrag den Privat-, Berufs-, Verkehrs-, Wohnungs-und Grundstücksrechtsschutz für eigene, selbstgenutzte Immobilien. Diese Police ist deutlich günstiger als der separate Abschluss dieser vier Leistungsbereiche. Auch Selbstständige können im privaten Bereich diese Kombination abschließen. Oft gibt es jedoch die Möglichkeit, die privaten Bereiche über das Gewerbeprodukt abzuschließen.

Wichtige Ausschlüsse:

Generell vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben Rechtsangelegenheiten, die mit Folgendem im ursächlichen Zusammenhang stehen:

  • Eigene Baumaßnahmen und deren Finanzierung
  • Familien- und Erbrecht (im Erbrecht ist meist nur eine Beratung mitversichert)
  • Abwehr von Schadenersatzansprüchen (Haftpflicht)

Wie viel Sie absichern sollten:

Die abgesicherte Versicherungssumme sollte zwischen 500.000 Euro und einer unbegrenzten Summe liegen.

Reiseversicherungen werden im Rahmen von Reisen abgeschlossen. Zu den wichtigsten Reiseversicherungen zählen die:

  • Reiserücktrittskostenversicherung
  • Reisekrankenversicherung
  • Reiseunfallversicherung
  • Reisegepäckversicherung und
  • Reiseabbruchversicherung

Die Campingversicherung ist eine Versicherung für Ihren Camper oder Ihr Wohnmobil. Nicht nur auf dem Campingplatz, sondern auch im Winterlager drohen Ihrem mobilen Eigenheim Gefahren.

Wozu eine Tierhalterhaftpflichtversicherung da ist:

Für jeden Schaden, den ein Hund oder ein Pferd verursacht, haften Halter grundsätzlich in unbegrenzter Höhe unabhängig von ihrem Verschulden. Mit einer Tierhalterhaftpflicht sollten sich Halter gegen diese Schäden absichern.

Wer eine Tierhalterhaftpflichtversicherung benötigt:

Das Halten von Hunden und Pferden ist generell wegen der Höhe des Risikos nicht über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Dies macht den Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung notwendig.

Wozu Sie eine Tierhalterhaftpflichtversicherung benötigen:

Ein "Stückchen Wildnis" steckt in jeder Hunderasse und in jedem Mischling. Deshalb kann es auch immer wieder geschehen, dass der Hund ganz unerwartet alles Gelernte vergisst und nur noch seinem Instinkt folgt. Ebenso wie der Hundebesitzer braucht auch der Halter eines Ponys oder Reitpferdes eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. Denn allein schon der Besitz eines Hundes oder Pferdes verpflichtet dazu, alle Schäden, die diese verursachen, zu bezahlen - auch wenn den Halter kein Verschulden trifft.

Worauf man bei der Auswahl achten muss:

Im Gegensatz zu den Produkten der Privathaftpflichtversicherung gibt es kaum qualitative Unterschiede bei den Anbietern der Tierhalterhaftpflichtversicherung. Dennoch gibt es wichtige Punkte, die mitversichert sein sollten. Hierzu gehören:

  • Schäden an gemieteten Räumen (Hund)
  • Schäden an gemieteten Boxen und Anhängern (Pferd)
  • Fremdreiterrisiko
  • Schäden durch ungewollten Deckakt

Wie viel Sie absichern sollten:

Die Versicherungssumme sollte so hoch wie möglich sein, da Sie auch unbegrenzt für einen Schaden haften. Jedoch sollten die Leistungen neben der Versicherungssumme auch entsprechend umfangreich sein. Empfehlenswerte Produkte beinhalten eine Versicherungssumme zwischen 5 und 10 Mio. Euro.

Schadenbeispiele:

Ein Hund schnüffelt durch die Parkanlage. Er entdeckt eine fremde Spur und läuft einem Radfahrer ins Vorderrad. Durch den Sturz erleidet der Mann einen Schlüsselbeinbruch, mehrere Prellungen und Schürfwunden.

Ein Pferd steht am Weidezaun und wird von Passanten gestreichelt. Plötzlich beißt das Pferd zu und verletzt jemanden. In beiden Fällen tritt die Tierhalterhaftpflicht für die Schäden ein (z.B. Arztkosten, Schmerzensgeld, Sachschäden).

Wozu eine Tierkrankenversicherung da ist:

Insbesondere für Hunde, Katzen und Pferde ist Versicherungsschutz möglich mit Leistungen in den Bereichen Kranken-, OP- und Lebensversicherungen.

Wer braucht eine Warentransportversicherung?

Die Warentransportversicherung bietet Versicherungsschutz für alle Unternehmen, die eigene Waren durch Frachtführer oder Spediteure beziehen und / oder versenden. Die Warentransportversicherung lässt sich als Rahmenvertrag, aber auch als einzelne Deckung für einmalige Transporte abschließen.

Weshalb eine Warentransportversicherung benötigt wird?

Durch die eingeschränkten, oft auch schwer durchschaubaren Haftungsgrundlagen bieten die unterschiedlichen Beförderungsunternehmen oft nicht den vollen, manchmal auch gar keine Ersatz für den entstandenen Schaden. Insbesondere, wenn mehrere Beförderungsunternehmen am Transport beteiligt waren, erschwert das die Regressmöglichkeiten und es dauert unter Umständen sehr lange, bis der Schaden ersetzt wird - wenn überhaupt.

Die Güter kann man auch jeweils beim Spediteur versichern. Wieso also eine eigene Warentransportversicherung?

Die Einzelversicherung beim Spediteur ist in der Regel mit höheren Kosten verbunden und bietet lediglich eine Standarddeckung, die nicht auf die Anforderungen und Wünsche des Kunden abgestimmt ist.

Was kann versichert werden?

Nahezu alle Güter können versichert werden. Diese sollten zuvor so exakt wie möglich bezeichnet werden. Es besteht ein weltweiter Versicherungsschutz für Transporte mit verkehrsüblichen Beförderungsmitteln, wie z.B. LKW, Bahn, Schiff oder Flugzeug.

Welche Gefahren sind versichert?

Hier kann man zwischen zwei Deckungsarten wählen:

1. Strandungsfalldeckung (eingeschränkte Deckung)

  • in der Regel für unverpackte und gebrauchte Güter
  • versichert sind "qualifizierte Ereignisse" wie z.B. Unfall der Transportmittel, Brand usw.

2. Volle Deckung (Allgefahrendeckung)

  • für alle anderen Güter
  • versichert sind Beschädigung und Verlust der Güter. Dabei ist es fast egal, welche Ursache zugrunde liegt. So sind z.B. auch Schäden durch Bruch, Verbiegen, Verkratzen und Nässe mitversichert. Eine Erweiterung auf politische Risiken (Krieg, Streik, terroristische Gewalthandlungen) ist möglich

Wer braucht eine Handelswarenversicherung?

Die Handelswarenversicherung oder auch Autoinhaltsversicherung ist für alle Unternehmen, die eigene Güter mit eigenen Fahrzeugen transportieren.

Weshalb eine Handelswarenversicherung benötigt wird?

Täglich werden durch einen Verkehrsunfall Güter zerstört. Nicht selten werden aus Fahrzeugen wertvolle Güter gestohlen. Diese Risiken sind weder durch eine übliche Geschäftsversicherung noch durch eine Kraftfahrzeugversicherung gedeckt. Was ist, wenn der Firmen-LKW mit dem Groß-Auftrag verunglückt und die Arbeit von mehreren Tagen, wenn nicht Wochen, zerstört wird? Hier hilft nur eine Handelswarenversicherung.

Was kann versichert werden?

Versichert werden können Güter, die im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit mitgeführt werden, z.B. Ware, mit der gehandelt wird, oder auch Werkzeuge.

Welche Gefahren sind versichert?

Versichert sind Schäden und Verluste an den Gütern durch:

  • Unfall des Kraftfahrzeuges
  • Brand, Blitzschlag, Explosion, höhere Gewalt
  • Einbruchdiebstahl in das allseitig verschlossene Fahrzeug
  • Diebstahl ganzer Kolli (Verpackungseinheiten)
  • Diebstahl und Unterschlagung des ganzen Fahrzeugs mit den versicherten Gütern
  • Beraubung
  • Bürgerliche Unruhen / Streik

Folgende Erweiterungen sind möglich:

  • Aufenthalt der Güter am Domizil bis zu 3 Tagen vor und nach der Reise (wenn kein schnelles Ein- und Ausladen möglich ist)
  • Versagen von Kühlaggregaten
  • Leckage von Tanks und Fässern

1. Umwelthaftpflichtversicherung

Was ist versichert?

Umweltschäden sind häufig Langzeitschäden, bei denen umweltgefährdende Stoffe über einen längeren Zeitraum auf Umweltmedien wie Boden, Luft, Wasser eingewirkt haben. Die neue Versicherungsfalldefinition schafft auch Klarheit für den Versicherungsnehmer. Weitere Aspekte sind die Verschärfung der Rechtsprechung und ein steigendes Anspruchsbewusstsein der Geschädigten im Umweltbereich. Die Umwelthaftpflichtversicherung gibt Ihnen den zeitgemäßen und umfassenden Versicherungsschutz für Schäden durch Umwelteinwirkung auf Boden, Luft oder Wasser (einschließlich Gewässer).

Wer ist versichert?

Die Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer vor gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter. Mitversichert ist darüber hinaus die persönliche gesetzliche Haftpflicht der gesetzlichen Vertreter des Versicherungsnehmers (z.B. Geschäftsführer, Prokuristen) und aller übrigen Betriebsangehörigen.

Welche Risiken sind versichert?

Die Umwelthaftpflichtversicherung umfasst in sieben Bausteinen alle in Ihrem Unternehmen vorhandenen und versicherbaren Umweltrisiken. Dazu gehören z.B. Galvanikbäder, Tankanlagen, Ölabscheider. Aber auch ein von Ihrem Betrieb auf Nachbargebäude übergreifender Brand fällt unter den Versicherungsschutz. Dies gilt auch für von Ihrem Grundstück ausgehende Explosionsschäden. Der Versicherer ersetzt unter bestimmten Voraussetzungen auch Aufwendungen des Versicherungsnehmers vor Eintritt des Versicherungsfalles für Maßnahmen zur Abwendung oder Minderung eines sonst unvermeidbar eintretenden Schadens.

Was ist nicht versichert?

Nicht versichert sind z.B. Schäden im Zusammenhang mit sog. "Altlasten", wenn Sie Grundstücke erwerben, die bereits mit Giftstoffen kontaminiert sind. Ebenfalls nicht unter den Versicherungsschutz fallen z.B. Ansprüche wegen Schäden auf Grund des Betriebes von Abfallentsorgungsanlagen und Deponien.

Was wird im Schadenfall ersetzt?

Ihre Umwelthaftpflichtversicherung ersetzt im Rahmen der Bedingungen und der Deckungssumme alle berechtigten Ansprüche, die auf Grund gesetzlicher Haftungsverpflichtungen im Umweltbereich von Dritten gegen Sie geltend gemacht werden. Der Versicherer ersetzt auch unter bestimmten Voraussetzungen Aufwendungen des Versicherungsnehmers für Maßnahmen zur Abwendung oder Minderung einer sonst unvermeidbar eintretenden Schadens.

2. Umweltschadenversicherung

Was ist versichert?

Im Gegensatz zum bereits bestehenden Umwelthaftungsgesetz (UHG), bei dem es um Schäden geht, die einer natürlichen oder juristischen Person oder ihrem Besitz zugefügt werden, betrifft das USchadG die Vermeidung und Sanierung von Schäden an der Umwelt selbst! Es muss eine erhebliche Schädigung vorliegen:

  • geschützte Tieren, Pflanzen und Lebensräume (sog. Biodiversität)
  • eigene und fremde Böden
  • eigene und fremde Gewässer

Nach dem neuen Gesetzt besteht zum Teil eine Gefährdungshaftung (verursacherunabhängig) dem VN gegenüber.

Wer ist versichert?

Versichert ist der VN oder seine Repräsentanten sowie die übrigen Betriebsangehörigen während der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit.

Welche Risiken sind versichert?

Die Versicherer haben nach Grundlage des USchadG Bausteine entwickelt, welche in eine bestehende BHV integriert werden können:

  • Grunddeckung: für Schäden an Boden, Oberflächengewässern und der Biodiversität außerhalb des Betriebsgrundstücks
  • Grunddeckung + Zusatzbaustein 1: zusätzlich zur Grunddeckung gelten Schäden auf eigenem Grundstück des VN nach dem USchadG (Bodenbeschädigung mit Gefahr für die menschliche Gesundheit, eigene Oberflächengewässer, Grundwasser und Biodiversität) mitversichert
  • Grunddeckung + Zusatzbaustein 1 + 2: zusätzlich zur Grunddeckung und dem Zusatzbaustein 1 gelten Schäden auf eigenem Grundstück des VN nach dem Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) bedingungsgemäß mitversichert (Bodenkasko)

Was ist nicht versichert?

Versichert ist die sogenannte Störfalldeckung, Schäden aus dem Normalbetrieb bleiben ebenso wie Entwicklungsrisiken vom Versicherungsschutz ausgeschlossen! Es müssen auch hier Störfälle, welche fahrlässig oder grob fahrlässig verursacht worden sind, vorliegen.

Was wird im Schadenfall ersetzt?

Die Umweltschadensversicherung ersetzt im Rahmen der Bedingungen und der Deckungssumme alle berechtigten Ansprüche, die auf Grund gesetzlicher Haftungsverpflichtungen nach USchadG von Dritten gegen den VN geltend gemacht werden, z.B. die Sanierung eines durch einen Störfall geschädigten Lebensraumes. Weitere Leistungen können sein:

  • die Prüfung der gesetzlichen Pflichten des VN
  • die Abwehr unberechtigter Ansprüche
  • die Übernahme berechtigter Sanierungs- und Kostentragungspflichten
  • Erstattung anfallender Gutachter- und Sachverständigenkosten

Welche Leistungen bietet die Unfallversicherung?

Eine Unfallversicherung leistet eine Kapital- oder eine Rentenzahlung, wenn Sie durch einen Unfall dauerhaft eine körperliche Beeinträchtigung erleiden.

Wer benötigt eine Unfallversicherung?

Jeder, vor allem aber Selbstständige, Nichtberufstätige und Hausfrauen. Diese Personengruppen haben über die gesetzliche Unfallversicherung keinen Versicherungsschutz und tragen somit 100 % des Unfallrisikos. Ebenfalls für Personen, die auf Grund gesundheitlicher Probleme keine BU-Absicherung erhalten, da sich Gesundheitsprüfung in der privaten Unfallversicherung meist weniger intensiv ist.

Warum benötigen Sie eine Unfallversicherung?

Die meisten Unfälle ereignen sich im Haushalt. Und von den mehr als acht Millionen Menschen, die sich jährlich verletzen, kam mehr als die Hälfte von ihnen daheim oder in der Freizeit zu Schaden. In diesen Fällen hilft keine gesetzliche Versicherung. Und auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt erst dann, wenn durch den Unfallschaden die Berufsausübung unmöglich wird. Ein solcher Unfall kann hohefinanzielle Belastungen nach sich ziehen: Beispielsweise wenn die Wohnung oder das Auto behindertengerecht umgebaut werden muss und Betreuungskosten anfallen.

Existenzschutzprodukte: Kombination aus Unfallschutz, Leistungen bei schweren Erkrankungen etc.

Viele Produktvarianten werden angeboten, in denen eine Kombination versichert werden kann:

  • monatlicher Rentenzahlung bei dauerhaftem Verlust einer körperlichen oder geistigen Fähigkeit, sowie bei Pflegebedürftigkeit und / oder
  • Einmalleistung bei schweren Krankheiten (Dread Disease) und / oder
  • Unfallschutz

Diese Absicherungsformen sind im Sachbereich dem Produkt "Unfallversicherung" und im Lebensversicherungsbereich unter dem Produkt "Existenzschutz / Körperschutz-Renten".

Wer benötigt eine Frachtführerhaftungsversicherung?

Alle Unternehmen, die im Auftrag Dritter Ware transportieren.

Weshalb wird eine Frachtführerhaftungsversicherung benötigt?

Die Haftung für die vom Frachtführer beförderten Güter ist eine Gefährdungshaftung. Dies bedeutet, dass er im Schadenfall nachweisen muss, alle für den Schutz der Güter erforderlichen Maßnahmen getroffen zu haben. Die Komplexität der Haftungsbestimmungen, insbesondere im länderübergreifenden Verkehr, macht dieses Risiko für den Frachtführer unkalkulierbar. Auch der Gesetzgeber weiß das und macht die Frachtführerhaftungsversicherung teilweise sogar zu einer Pflichtversicherung!

Was ist versichert?

Die gesetzliche / vertragliche aus Frachtverträgen:

  • innerhalb Deutschlands gemäß den Bestimmungen des HGB
  • grenzüberschreitend von und nach Deutschland nach dem "Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)"

versichert sind dabei:

  • Güterschäden
  • Überschreitung der Lieferfrist
  • sonstige Vermögensschäden

Welche Güter sind versichert?

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Haftung für Güter aller Art, mit Ausnahme von Dokumenten, Urkunden, Edelsteinen, Papiergeld, Juwelen und Wertpapieren. Die Beförderung von Kunstgegenständen und sonstigen Gütern mit besonderem Wert ist meist auf eine Höchstversicherungssumme begrenzt.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung stellt den Versicherungsnehmer im Rahmen der vereinbarten Bedingungen bis zur vereinbarten Höhe der Versicherungssumme von Schadenersatzansprüchen aus dem Bereich der beruflich verursachten echten Vermögensschäden durch Fehlberatung oder Berufsversehen, z.B. in Form einer Fristversäumnis, frei.

Der Versicherungsumfang schließt die Prüfung der Haftung (ist eine Ersatzpflicht gegeben, wenn ja, in welcher Höhe sind die Forderungen berechtigt), die Wiedergutmachung der berechtigten Ansprüche und auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche (einschließlich der Prozessführung mit Übernahme der Kosten im Sinne einer indirekten Rechtsschutzversicherung) mit ein.

Üblicherweise gilt der Versicherungsschutz nur für berufliche Tätigkeiten im Inland. Auslandsschutz kann im Einzelfall nach Prüfung durch den Versicherer gewährt werden. Zusätzlich kann bei einzelnen Versicherern eine Sachschadendeckung für Schäden an anvertrauten Unterlagen abgeschlossen werden. Die Ausschlüsse sind z.B. im § 4 der Allgemeinen Bedingungen für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (AVB) festgehalten.

Zu den wichtigsten Ausschlüssen zählen:

  • kaufmännisch-unternehmerische Risiken
  • Spekulationsrisiken
  • Veruntreuungsschäden durch eigene Angestellte
  • Schäden durch wissentliche Pflichtverletzung

Maßgeblich für den Versicherungsfall ist der Verstoß im Sinne eines beruflichen Fehlverhaltens (§ 3 Abs. 5 AVB Ziff. 1) und nicht der Eintritt bzw. das Erkennbarwerden des Schadenereignisses, wie es in der Ereignistheorie geregelt ist, die in den Allgemeinen Haftpflichtbedingungen gilt. Entscheidend für den Versicherungsschutz ist, dass der Verstoß des Versicherungsnehmers innerhalb der Vertragszeit liegt. Im Rahmen der vereinbarten Nachhaftung besteht für diese Schäden auch dann Versicherungsschutz, wenn die Ansprüche erst nach Vertragsende gestellt werden.

Der Spartenbereich Kapitalanlagen teilt sich wie folgt auf:

Bausparen ist eine sehr ruhige und altbekannte Möglichkeit, Eigenkapital für den Erwerb von Wohneigentum anzusparen. Inzwischen gibt es viele Spielarten und Tarife, die wir nicht abbilden können und wollen. Vielmehr haben wir uns auf einige Kerngesellschaften konzentriert. Für andere Gesellschaften rufen Sie uns einfach an.

Was ist Bausparen denn genau?

Ein Bausparvertrag ist ein Sparvertrag, den der Anleger (Bausparer) mit einer Bausparkasse abschließt. Er wird hauptsächlich für die Finanzierung von wohnwirtschaftlichen Maßnahmen eingesetzt. Die vertraglich vereinbarte Bausparsumme wird zu einem vertraglich festgelegten Prozentsatz angespart. Der bis zur abgeschlossenen Vertragssumme fehlende Teil wird bei Zuteilung des Bausparvertrags als Bauspardarlehen gewährt, so dass der Bausparer bei Zuteilung über die volle Bausparsumme verfügen kann. Der Bausparer hat einen Rechtsanspruch auf das Bauspardarlehen, der sogar vererbbar ist.

Der Bausparvertrag ist eine Anlageform für die vermögenswirksamen Leistungen, zur Gewährung der Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie.

Ein Bauspartarif bestimmt die Zinssätze (Sparzins und Darlehenszins), die Ansparzeit, die Tilgungszeit, eine eventuelle Mindestvertragsdauer, das Mindestguthaben bei Zuteilung, die Regelspar- und Tilgungsbeiträge und die Abschlussgebühr bereits bei Vertragsabschluss. Bausparkassen bieten unterschiedliche Bauspartarife an, z.B. Standardtarife, Schnellspartarife, Langzeittarife, variable Tarife. Die Laufzeit eines Standardtarifs beträgt zwischen 18 und 20 Jahren, davon sind etwa 8 Jahre Ansparzeit.

Die drei Phasen

Bausparen teilt sich in die Ansparphase, die Zuteilung und die Darlehensphase auf. Eine sehr gute Erklärung der einzelnen Phasen findet man bei Wikipedia.

Neue Geschäftsmodelle

Zu den drei Phasen kommt in neuer Zeit als Geschäftsmodell der Verkauf von Bausparverträgen hinzu. Ähnlich wie bei Versicherungen können Makler die Bausparverträge der Kunden einwerten und ggf. zu einem höheren Preis verkaufen, als die Kunden bei einer Kündigung oder einem Split von Ihrer Kasse bekommen würden. Dieses Geschäftsmodell ist sehr neu und befindet sich zur Zeit in der Prüfung.

Was ist eine Direktimmobilie?

Vielleicht suchen Sie eine Direktimmobilie und hatten bisher noch keine vernünftige Lösung. Im Bereich der Direktimmobilien gibt es Anbieter, die den Markt über die einschlägigen Immobilienportale sondieren und Ihnen diese dann ungeprüft anbieten. Das ist nicht unser Anspruch. Gerne sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen weiter.

Was sind Edelmetalle?

Edelmetalle sind Metalle, die besonders korrosionsbeständig sind. Einige Edelmetalle, zum Beispiel Gold und Silber, sind deswegen seit dem Altertum zur Herstellung von Schmuck und Münzen in Gebrauch. Im Laufe der letzten vier Jahrhunderte wurden die Platinmetalle und Palladium entdeckt, die eine ähnliche Korrosionsbeständigkeit wie Gold zeigen.

Hinweis: Edelmetalle sind Spekulationsobjekte mit schwankenden Kursverläufen. Gerne sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen weiter.

Was ist Festgeld?

Festgeld sind kurz- bis mittelfristige Geldanlagen bei Kreditinstituten, bei denen die Laufzeit oder Kündigungsfrist mindestens einen Monat beträgt.

Wie können Sie bequem und langfristig Geld verdienen?

Fonds haben in den letzten Jahren immer mehr Vertrauen bei den Privatanlegern gewonnen. Die Vermögensverwaltung auf Fondsbasis wird deshalb mittlerweile von zahlreichen Banken, Versicherungen und unabhängigen Vermögensverwaltern angeboten. Im Gegensatz zum klassischen Vermögensverwalter investiert die Fonds-Vermögensverwaltung nicht direkt in Aktien oder Rentenpapiere, sondern ausschließlich in Investmentfonds. Hier ist eine Anlage auch bereits mit kleineren Beträgen möglich. Es werden meist drei bis fünf verschiedene Depottypen (z.B. ein sicherheitsorientiertes, begrenzt risikobereites oder spekulatives Depot) angeboten, je nachdem, welches Risiko ein Anleger eingehen möchte.

Die Herausforderungen

  • ständige Marktveränderungen
  • große Produktvielfalt
  • fortschreitende Regulierung
  • und anspruchsvolle Kunden.

Schaffen Sie Effizienz. Schaffen Sie Struktur. Schaffen Sie Zukunftssicherheit.

Anstelle von Anlageempfehlungen in einzelne Fonds kann man mit Portfolio-Lösungen den Beratungsansatz strukturieren und den Administrationsaufwand erheblich vermindern.

Was sind Geschlossene AIF (Investment-KG)?

Geschlossene Fonds werden mit einem bestimmten Fondsvermögen für ein vorher festgelegtes Projekt aufgelegt. Die Anzahl der Fondsanteile ist begrenzt. Geschlossene Fonds können zum Beispiel in Immobilien, Privat Equity, Erneuerbare Energien, Container oder Flugzeuge investieren. Die Investition ist zeitlich befristet. Sobald alle Anteile verkauft sind, gibt die Fondsgesellschaft keine weiteren mehr aus. Der Fonds wird "geschlossen".

Die Fondsanteile sind weniger liquide als bei offenen Fonds, da Anleger während der Laufzeit keinen grundsätzlichen Anspruch auf Rücknahme durch den Emittenten haben.

Was sind Investmentfonds?

Investmentfonds werden von Kapitalanlagegesellschaften (KAG) oder Investmentgesellschaften aufgelegt und verwaltet. Sie bündeln das Geld von vielen verschiedenen Sparern. Jeder Investmentfonds hat fest definierte Anlagerichtlinien und Anlageziele, an die sich das Management halten muss und die im Verkaufsprospekt des Fonds festgehalten werden. Anders als beim Kauf einzelner Aktien müssen Fondssparer keine weiteren Anlageentscheidungen treffen. Die Bündelung der Gelder ermöglicht Investitionen in unterschiedliche Branchen, Regionen und Anlage-Klassen (Aktien, Anleihen, Rohstoffe, Immobilien, Währungen). Damit können sich auch Privatanleger schon mit kleinen Beträgen ein breit gestreutes Portfolio aufbauen und damit das Risiko minimieren. Diese Risikostreuung lässt sich mit Direktanlagen in einzelnen Wertpapieren oder Immobilien kaum erreichen.

Wir bieten Ihnen den Zugang zu mehreren großen Fondsplattformen und KAGs. Dort können Sie Depots führen und wir unterstützen Sie bei Ihren Investments.

Was ist ein Privatkredit?

Ein Privatkredit ist ein Konsumentenkredit an Privatpersonen zur freien Verwendung (Kfz-Finanzierung, Möbelkauf, Ausgleich Dispositionskredit).

Was ist ein Immobiliarkredit?

Wir bieten Ihnen ein breites Portfolio von Banken und Versicherungen, bei denen Sie die Finanzierungswünsche platzieren können. Egal ob es sich dabei um einen Bau-, Kauf, eine Anschluss- / Umfinanzierung, oder eine Modernisierung handelt, die notwendige Unterstützung bieten wir Ihnen selbstverständlich an. Um Ihnen dabei einen standardisierten Ablauf bei einer gleichzeitig hohen Beratungsqualität bieten zu können, nutzen wir üblicherweise die marktführenden Plattformen zur Abwicklung, haben aber auch einen direkten Kontakt zu Banken.

Was ist eine Gewerbliche Geldanlage, Finanzierung oder Leasing?

Im Bereich der Geldanlage, der Finanzierung oder auch des Leasings für Gewerbetreibende und Freiberufler steht uns eine einzigartige Ausschreibungsplattform zur Verfügung. Hier erhalten Sie maßgeschneiderte Angebote und Top-Konditionen von Banken, Sparkassen und Leasinggesellschaften - einfach, bequem und online: Angebote für Kredite, Leasing oder Geldanlagen einholen, vergleichen und den passenden Finanzpartner finden.

KUNDEN- UND BERATUNGSPORTAL [prima:beraten]

[prima:beraten] ist der interaktive und digitale Versicherungsordner für unsere Kunden.

Sie können vom PC, Tablet oder Smartphone jederzeit und von überall auf Ihre Versicherungen zugreifen. Zusätzlich können Sie mittels Ihres digitalen Versicherungsordners analysieren, ob Sie die optimale Absicherung getroffen haben oder eventuell Lücken bestehen.

Sollten Ihnen hierbei Fragen entstehen, können Sie sich sofort mit uns ganz automatisch in Verbindung setzen.

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VERSICHERUNGSLÖSUNG FÜR HAUSVERWALTUNGEN

Spezialkonzept für Gebäudeversicherungen

Wir haben 20 Jahre WEG / SE und MFH verwaltet, kennen also die Probleme von der Pike auf, die dem Verwalter im Bereich Versicherungen "über den Weg laufen" können.

Im Jahr 2013 haben wir unser Unternehmen erfolgreich umstrukturiert und konzentrieren uns überwiegend auf den Versicherungsbereich.

Die Spezialisierung erlaubt uns jetzt unseren Kunden einen exklusiven Rahmenvertrag in Gebäude- sowie Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung anzubieten.

Mit unserem Spezialkonzept für Gebäudeversicherungen schaffen wir eine herausragende Grundlage gerade bei Hausverwaltungsfirmen Kosten zu sparen und Ihnen einen Vertrag an die Hand zu geben, der die Akquise neuer Wohneinheiten deutlich erleichtern wird.

Ihre Vorteile

  • erfolgreicher, solider deutscher Versicherer
  • Stückpreis pro WE
  • Versicherungsschutz auf Premium-Niveau
  • Nebenkostenreduzierung als Vorteil für den Mieter / Eigennutzer
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  • absoluter Wettbewerbsvorteil für die Hausverwaltung gegenüber Mitbewerbern

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KREDITE / FINANZIERUNG

Kredite und Finanzierung - Umschuldung

Ob ein neues Auto, eine Traumreise, das Studium oder die eigene Immobilie. Bei uns finden Sie das passende Darlehen für Ihre kleinen und auch großen Wünsche. Mit flexiblen Laufzeiten bis zu 30 Jahren, Sondertilgungsmöglichkeiten und attraktiven Konditionen passen sich unsere Darlehen an Ihre Bedürfnisse an.

Eigentum und Miete - Immobilienfinanzierung

Sie möchten eine Immobilie bauen, kaufen, modernisieren oder ein bestehendes Darlehen umschulden? Lassen Sie sich auf Ihrem Weg zur Immobilie von unseren günstigen Konditionen und umfangreichen Leistungen überzeugen, wir haben für Sie die passenden Angebote, übrigens auch für eine einfache und unbürokratische Absicherung von Mietkautionen ohne Kapitalhinterlegung.

Förderdarlehen der KfW

Sie möchten eine eigene Immobilie finanzieren oder energetisch modernisieren? Wir beraten und helfen Ihnen durch den Förderdschungel.

EDELMETALLE

"Gold funktionierte seit der Zeit Alexander des Großen. Wenn etwas über zweitausend Jahre Bestand hat, ich denke, dann nicht auf Grund von Vorurteilen oder einer falschen Theorie." Zitat: Bernard Baruch, US-amerikanischer Finanzier und Börsenspekulant (1870 - 1965)

Gold und Silber

Edelmetalle sind seit Jahrtausenden begehrte Sachwerte. Wir sind Ihr Edelmetallhändler in Thum sowie in der Region Annaberg-Buchholz und Chemnitz.

Warum gehören Gold und Silber zu den sichersten Anlagen und bieten eine echte Alternative für Ihr Sparbuch?

Gold und Silber können niemals "Pleite gehen", im Gegensatz zu Anleihen oder Aktien! Seit über 5.000 Jahren sind Gold und Silber sowie Münzen bzw. Barren weltweit als Wertaufbewahrungsmittel hoch geschätzt. Die Edelmetalle Gold und Silber sind absolut krisen- und inflationssichersicher. Während Papierwährungen stetig im Wert verfallen bzw. regelmäßig aller 50 bis 100 Jahre verschwinden, hat Gold seine Kaufkraft immer beibehalten!

Richtig investieren

Warum sollten Sie jetzt in Gold und Silber sowie Münzen bzw. Barren investieren?

Weil der Euro immer schneller an Wert verliert! Ihr Vermögen löst sich in "Papiergeldanlagen" buchstäblich in Luft auf, wenn Sie nichts tun! Die niedrigen Zinsen in Sparbüchern, Lebensversicherungen und Anleihen gleichen die tatsächliche Geldentwertung niemals aus.

Gold steigt, weil die Währungen an Wert verlieren! In Broten, Fahrzeugen, Benzin und anderen Gütern steigt Gold nicht. Brote, Fahrzeuge und Benzin werden teurer, genau wie Gold und Silber! Die Gold- und Silberpreise werden noch unvorstellbar steigen, weil diese aktuelle Finanzkrise noch lange nicht überwunden ist!

Um die Krise zu bekämpfen, werden "Druckerpressen" angeworfen, dadurch ist immer mehr Geld im Finanzsystem. Dieser Vorgang lässt den Geldwert schwinden, und Güter sowie Gold und Silber steigen.

Eine Übersicht unseres Edelmetallangebotes finden Sie auf unser Partnerseite www.realgeld.com.

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